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Verwaltungswirt Mittlerer Dienst - um eine Ausbildung bewerben

Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, eine sichere Stelle zu bekommen - wenn sie gefällt, umso besser. Und noch besser, wenn die Perspektive so ausschaut, dass man von der Schule direkt in die Ausbildung wechseln, mit der Perspektive, im Anschluss eventuell dauerhaft abgesichert zu sein. Eine solche Perspektive eröffnet sich Ihnen etwa mit mittlerer Reife beim Verwaltungswirt im mittleren Dienst.

Der Arbeitgeber künftiger Verwaltungswirte: Deutschland!
Der Arbeitgeber künftiger Verwaltungswirte: Deutschland!

Was Sie benötigen:

  • die Fähigkeit dauerhaft konzentriert und penibel zu arbeiten
  • die deutsche Staatsbürgerschaft, oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates
  • Realschulabschluss, oder Hauptschulabschluss verbunden mit kaufmännischer oder Verwaltungslehre
  • die Bereitschaft "jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten."
  • Sie dürfen das 32. Lebensjahr bei Einstellung nicht vollendet haben

Verwaltungswirt - auch ohne gehobene Stellung

Der Verwaltungswirt im mittleren Dienst bedeutet grundsätzlich die Verbeamtung. Es gibt ihn in Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen.

  • Die typische Stellenbeschreibung weist aus, dass die Beamten (und nichts anderes meint "mittlerer Dienst") sich im Unterbau einer Verwaltungsbehörde befinden - also Sachbearbeiter sind. Hier kommen die Voraussetzungen ins Spiel.

  • Achten Sie auf die Bewerbungsfristen. Während das Ende der nächsten Bewerbungsfrist beispielsweise beim Bundesverwaltungsamt auf Ende November gelegt ist, endet beim Zoll für eine vergleichbare Ausbildung die Bewerbungsfrist Anfang Oktober. Sie müssen sich also unbedingt über die Bewerbungsfristen der einzelnen Institutionen informieren - sonst riskieren Sie Wartezeit.

Mittlerer Dienst - Qualifikationen zeigen

  • Diese Wartezeit kann sich aber auch lohnen. Bedenken Sie, dass gerade im Herbst die Schulabgänger auf den Ausbildungsmarkt drängen und die qualifizierte Konkurrenz größer ist. Hier können Sie auf der Strecke bleiben, obwohl Sie eigentlich fachlich alles mitbringen.

  • Und was Sie mitbringen, dass müssen Sie dem Ausbildungsanbieter mitteilen. Auch hier sollten Sie sich unbedingt an den Vorgaben des jeweiligen Amtes orientieren. Grundsätzlich erfordert ein mittlerer Dienst auch die mittlere Reife.

  • Daher muss der Schulabschluss mit einer Zeugniskopie nachgewiesen werden, sowie Zeugnisse von zwischenzeitlichen beruflichen Tätigkeiten eingereicht werden. Letzteres gilt insbesondere für Kandidaten, die einen Hauptschulabschluss haben und eine einschlägige Lehre nachweisen müssen.

  • Der tabellarische Lebenslauf ist ebenso Pflicht. Hier sollten neben Ihrer Schulkarriere auch berufliche Tätigkeiten, aber auch Nebenjobs aufgelistet werden. Nicht zu vernachlässigen sind auch Ihre Hobbys. Ein Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung setzt einen mündigen und gebildeten Bürger voraus, der weiß, was mit freiheitlich demokratischer Grundordnung wirklich gemeint ist.

  • Das setzt Reflexionsvermögen voraus, das in der Ausbildung verlangt und, da können Sie sicher sein, im Auswahlverfahren auch geprüft wird. Ihre Interessen sollten zeigen, dass Sie sich auch freiwillig für diese Gesellschaft und ihre Verfassung interessieren.

  • Nicht minder wichtig sind Ihre weiteren Fähigkeiten. Sind Sie in Datenverarbeitung firm, beherrschen Sie das 10-Finger-Schreibsystem? Haben Sie sonstige Seminare belegt? Dann nennen Sie diese hier (Seminare immer mit Zeugnis).

  • Eine Falle lauert im Bereich der Soft-Skills. Sicherlich kann Ihnen niemand ein Seminar zur Vermittlung von Lerntechniken verübeln, ein Seminar für selbstbewusstes Auftreten hingegen lässt tief blicken. Was mag das für ein Auszubildender sein, der Selbstbewusstsein erst lernen muss, vor allem wie selbstbewusst ist er, wenn er dafür ein Seminar braucht? Damit erreichen Sie mitunter das Gegenteil dessen, was Sie erreichen wollten.

  • Vergessen Sie nicht für Ihre Bewerbung zur Ausbildung Verwaltungswirt noch zwei formlose Erklärungen. Einerseits, dass noch kein gerichtliches Strafverfahren gegen Sie in den letzten 3 Jahren anhängig gewesen ist oder anhängig ist, andererseits, dass Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben (etwaige Schulden müssen Sie angeben). Muster solcher Erklärungen finden Sie meist auf den Internetseiten der Ausbildungsanbieter.

Keine Ausbildung ohne Auswahl

  • Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie Antwort. Entweder durch Rücksendung Ihrer Unterlagen, oder Sie werden zum ersten Schritt des Auswahlverfahrens eingeladen. In der Regel ist dies ein Auswahltest in dem Ihr Allgemeinwissen, Ihre Sorgfältigkeit, aber auch Ihre Reflexionsfähigkeit auf die Probe gestellt wird.

  • Unterschätzen Sie diesen Test nicht, bereiten Sie sich gründlich darauf vor und bearbeiten Sie ihn konzentriert. Manche Fragen sind nicht nur zur Abfrage von Vorwissen gestellt, sondern es soll hier die Arbeitsweise der Kandidaten auf die Probe gestellt werden.

  • Und da erhalten Sie schon Minuspunkte, wenn Sie zwar schnell sind, aber sich mehrfach korrigieren müssen - das bedeutet nämlich, dass Sie die Aufgabenstellung entweder nicht richtig gelesen, oder nicht verstanden haben.

  • Der zweite Schritt wäre das Vorstellungsgespräch. Hier können Sie nur durch natürliches, verbindliches und gepflegtes Auftreten punkten. Verkörpern Sie, was Sie in Test und Bewerbungsunterlagen von sich gezeigt haben.

  • Man wird versuchen, Sie in die Enge zu treiben, wenn Sie eine Schwäche zeigen, oder sich in Widersprüche verstricken. Nehmen Sie das nicht persönlich. Sie wollen den Ausbildungsplatz, Ihr Gegenüber einen guten Verwaltungswirt - auch mittlerer Dienst bedarf charakterlicher Befähigung. Man möchte einfach wissen, woran man mit Ihnen ist.

Aber wenn Sie diesen Schritt überstanden haben, können Sie sich freuen. Dann nämlich können Sie Ihre Ausbildung zum Verwaltungswirt antreten.

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