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Versicherungsmaklervertrag - Beachtenswertes

Wer mit einem Steuerberater oder Anwalt zu tun hatte, kennt die Notwendigkeit einer rechtsverbindlichen Grundlage eingeschlossen einer Vollmacht. Für Versicherungsmakler bildet ein Versicherungsmaklervertrag die Basis. Mit dieser Bevollmächtigung versehen, kann der Makler direkt mit Versicherern im Kundeninteresse verhandeln, Verträge abschließen, ändern und kündigen.

Ein Versicherungsmakler kann Ihr Berater in Versicherungsangelegenheiten sein.
Ein Versicherungsmakler kann Ihr Berater in Versicherungsangelegenheiten sein.

Zwischen einem Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter gibt es einige Unterschiede, denn der Versicherungsvertreter ist unmittelbar an sein Versicherungsunternehmen gebunden. Eine neutrale Beratung und in jedem Fall optimale Produkte können und sollten Kunden nicht erwarten.

Versicherungsmakler als unabhängiger Berater

Ein Versicherungsmakler erhebt den Anspruch, ausschließlich im Interesse seiner Kunden tätig zu werden. Im Versicherungsmaklervertrag verpflichtet er sich ausdrücklich dazu. Als unabhängiger Berater ist er frei bei der Auswahl geeigneter Versicherungsprodukte.

  • Von Versicherungsunternehmen vorgeschriebene Produkte kennt er nicht. Der Makler vermittelt die gesamte Vielfalt an Produkten unterschiedlicher Versicherungsunternehmen, wickelt zudem alle notwendige Vertragspost im Kundenauftrag ab. Makler händigen Policen persönlich aus und erläutern das beiliegende Vertragswerk.
  • Für Leistungen des Versicherungsmaklers zahlen Kunden in der Regel nichts. Versicherungs- oder Bedarfsanalysen sollten immer kostenlos sein. Eine Honorarberatung wie bei professionellen Rentenberatern findet nicht statt.

Versicherungsmaklervertrag regelt Zusammenarbeit

  • Der Versicherungsmaklervertrag wird normalerweise für den Zeitraum eines Jahres geschlossen. Üblich sind beidseits wahrnehmbare Kündigungsfristen von drei Monaten. Ohne Kündigung verlängert sich der Maklervertrag stillschweigend.
  • Durch den Versicherungsmaklervertrag wird der Makler zum Mittler für den Kunden. Kraft des Maklervertrages tätigt der Makler alle Gespräche zu Versicherungsbelangen für und mit dem Kunden. Sie können daher auch Versicherungsvertreter an Ihren Makler verweisen.
  • Ihnen steht natürlich das Recht einer einmaligen Vermittlung zu. In diesem Fall erteilen Sie dem Versicherungsmakler einen Geschäftsbesorgungsauftrag. Dazu reicht die bloße Antragstellung mit dem Formular eines Versicherers aus, was im Übrigen eine Ausnahme im Maklergeschäft darstellt.

Versicherungsmakler tragen Haftungsrisiko

Nicht wenige Versicherungsmakler sind sich des großen Haftungsrisikos nicht bewusst, das möglicherweise in ihren Maklerbeständen schlummert. Besonders bei älteren Fällen liegt meist kein schriftlicher Vertrag mit Kunden vor.

  • Dennoch ist auch hier ein „gesetzlicher Maklervertrag“ entstanden. Möchte sich ein Makler von einem unprofitablen Versicherungskunden trennen, muss er bei der Kündigung gesetzlichen Fristen beachten. Denn an einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mangelt es bei einem mündlich Zustande gekommen Versicherungsmaklervertrag.
  • Ein Maklervertrag kann vom Makler aus wichtigem Grund stets fristlos gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Beachtung einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende, ab dem fünften Vertragsjahr sechs Monate.

Ein Makler kann im Vertrag die für ihn geltende Kündigungsfrist auf höchstens drei Monate vereinbaren.

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