Während der Zeit des Getrenntlebens gibt es keine Änderungen bezüglich Ihres Versicherungsstatus. Das ändert sich nach einer rechtskräftigen Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft. Jetzt verlangt die neue Situation, Versicherungen zu prüfen.
Wer ist nach Scheidung oder Trennung wie versichert?
Wenn sich Ehepartner trennen, verlässt im Normalfall einer der Eheleute die gemeinsame Wohnung. Die Trennung verlangt von beiden Ehegatten, dass sie sich in der neuen Situation zurechtfinden und unter Umständen den Hausrat aufteilen müssen. Außerdem müssen bestehende Versicherungsverträge auf den Prüfstand. Gelten sie fort beziehungsweise wie werden diese aufgeteilt? Mit der rechtskräftigen Scheidung kommt es zu weiteren rechtlichen Änderungen.
- Oftmals wurden Versicherungsverträge gemeinsam mit beiden Ehepartnern abgeschlossen. Bei einigen Verträgen werden Sie direkt als Versicherungsnehmer genannt, bei anderen sind Sie nur eine mitversicherte Person. Es kommt auch vor, dass nur ein Ehegatte Versicherungsnehmer ist.
- Die Ehepartner müssen sich an die Versicherungsgesellschaften wenden. Sie müssen festlegen, wer künftig bei welcher Police weiterhin Versicherungsnehmer sein soll. Im Allgemeinen führt der in der Versicherungspolice aufgeführte Versicherungsnehmer den Vertrag fort. Der bis dato mitversicherte Ex-Partner darf sich um einen eigenen Versicherungsvertrag bemühen.
- Eine Trennung oder Scheidung kann auch aus finanzieller Sicht ein schmerzhafter Einschnitt sein. Das kann dazu führen, dass das Einkommen nicht mehr ausreicht, um Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Als mögliche Lösungen bietet sich die Stundung, Beitragsfreistellung oder die Kündigung der Versicherungen an.
Beim Thema Heirat denken die meisten nicht vorrangig an irgendwelche Versicherungen, …
Wichtige Versicherungen mit Klärungsbedarf
- Sind beide Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), lässt sich für eventuelle Kinder die Krankenkasse frei wählen. Bei einer Mitversicherung in der GKV müssen Sie oder der bisherige Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, um eine eigene Mitgliedschaft kümmern. Die Frist beträgt maximal drei Monate. Danach würden Sie Ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.
- Wenn Sie gesetzlich und Ihr Ex-Partner privat versichert sind, erlaubt die GKV Ihren Kindern eine Mitversicherung. Ohne Folgen bleibt die Scheidung bei zwei eigenen Verträgen in einer privaten Krankenversicherung (PKV). Wurden beide Partner in einem Vertrag erfasst, bitten Sie Ihre Krankenversicherer um die Aufteilung in zwei Verträge.
- Bisher privat versicherte Kinder können das nach Ihrer Scheidung weiterhin bleiben. Gerichtlicher Konsens ist, dass die Prämie als angemessener Unterhalt des Kindes zu betrachten ist.
- In der privaten Haftpflichtversicherung gilt während der Trennungsphase weiterhin die Mitversicherung. Das ändert sich mit dem Inkrafttreten der Scheidung. Bereits im Trennungsjahr können Sie sich um einen eigenen Vertrag kümmern. Gemeinsame Kinder sind weiterhin über den Vertrag der Eltern versichert.
Veränderungen in der Kfz- und Hausratversicherung
An der Kfz-Versicherung ändert sich nichts, wenn Sie Versicherter bleiben und das bisherige Fahrzeug weiterhin nutzen. Eine eigene Kfz-Versicherung benötigen Sie im umgekehrten Fall.
- Als Neuversicherter können Sie den Schadenfreiheitsrabatt Ihres Partners normalerweise nicht übernehmen. Sehr häufig stufen Versicherer in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ (Beitragssatz 140 Prozent) ein. Eine Rabattübernahme ist möglich, wenn Sie nachweisen können, dass ausschließlich Sie das Fahrzeug Ihres Partners genutzt haben.
- In jedem Fall sollten Sie mit dem Versicherer Ihres ehemaligen Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners sprechen. Einige wenige führen Tarife, die einen gewährten Schadenfreiheitsrabatt anteilig berücksichtigen.
- Im Falle der Hausratversicherung gilt der Tag der Trennung als maßgeblich. Auf die Scheidung kommt es nicht an. Wer als Ehepartner im Vertrag als Versicherungsnehmer genannt ist, kommt ohne Änderungen aus, wenn er in der bisherigen Wohnung bleibt. Bei einem Umzug muss er die neue Adresse dem Versicherer melden.
- Für eine gewisse Übergangszeit von meist drei Monaten sind beide Wohnungen versichert. Der andere bis dato mitversicherte Ehepartner benötigt nach seinem Auszug einen eigenen Vertrag.
In jedem Fall sollten Sie prüfen, ob die Versicherungssummen die neuen Gegebenheiten entsprechend berücksichtigen.
- Heirat und Krankenkasse - Hinweise
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