Der Zweitwagen kann in der Versicherung günstiger sein.
Angenommen, Ihr Erstwagen ist in der Versicherung in der Schadensfreiheitsklasse 20 eingestuft, und der Zweitwagen bei der Versicherung in Schadensfreiheitsklasse 8.
- Beide Fahrzeuge in der Schadensfreiheitsklasse 20 einzustufen spart viel Geld.
- Nicht alle Versicherer bieten aber an, dass der Erstwagen so wie der Zweitwagen in der niedrigeren Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden kann.
- Ein Versicherungsvergleich im Internet gibt Ihnen dafür den entsprechenden Überblick und sagt Ihnen, wie Sie weiter vorgehen.
- Bei einem Versichererwechsel gibt es allerdings einige Dinge zu beachten.
Einige Kfz-Versicherungen bieten Ihnen Versicherungsschutz für einen Zweitwagen an, wobei Sie …
Der Erstwagen bleibt von Änderungen unberührt.
- Zuerst einmal müsssen Erstwagen wie Zweitwagen beim selben Versicherer unter Vertrag sein.
- Möglicherweise wird die Einstufung abgelehnt, wenn Ihr Zweitwagen von Kindern unter 23 Jahren gefahren wird.
- Wenn Sie eine Versicherung gefunden haben, die den Zweitwagen wie den Erstwagen einstuft, bringt das erst einmal einen finanziellen Vorteil.
- Intern werden bei der Versicherung, um bei dem erwähnten Beispiel zu bleiben, beide Fahrzeuge in der Schadensfreiheitsklasse 20 eingestuft.
- Wenn Sie aber in fünf Jahren den Versicherer wechseln möchten, sollten Sie sich nicht wundern, wenn der Zweitwagen plötzlich mit Schadensfreiheitsklasse 13 eingestuft wird, und nicht wie der Erstwagen mit Schadensfreiheitsklasse 25 (für beide Fahrzeuge Unfallfreiheit vorausgesetzt).
- Die Einstufung des Zweitwagens erfolgt nur intern und wird bei Versichererwechsel nicht an die neue Gesellschaft weiter gegeben.
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