Vermieterhaftpflicht ist ein Muß für Immobilienbesitzer
Die Vermieterhaftpflicht schützt Sie vor Regressforderungen, die aus dem Besitz einer vermieteten Immobilie resultieren können.
- Nicht alle Versicherungen bieten den gleichen Standardschutz. Vor dem Abschluss eines solchen Vertrages sollten Sie prüfen, welche der nachfolgenden Punkte beitragsfrei im Vertrag eingeschlossen sind.
- Die Vermieterhaftpflicht zahlt unter anderem, wenn beispielsweise ein loser Dachziegel herabfällt, und ein Auto schädigt.
- Als Vermieter sind Sie in der Haftung, wenn von den Anwohnern oder dem Hausmeister der Schneeeräumpflicht nicht nachgekommen wird, und sich ein Passant durch Ausrutschen verletzt. In diesem Fall muss die Übertragung der Pflichten auf Dritte im Vertrag enthalten sein.
- Wenn Sie Umbaumassnahmen planen, ist zu prüfen, ob daraus resultierende Schäden im Vertrag enthalten sind. Schäden im Rahmen eines Umbaus können nicht nur Passanten entstehen, sondern auch den Mietern.
- Schäden, die durch Elektroinstallionen oder Gasthermen entstehen, sind Schäden, für die Sie als Vermieter haften. Ein Einschluss ist zwingend notwendig.
- Nicht im Vertrag enthalten, aber ein notwendiger Zusatzbaustein für die Vermieterhaftpflicht, ist die Haftpflicht für Öltanks. Ein Öltank mit einem Leck kann Umweltschäden in unvorhersehbarer Höhe hervorrufen.
- Wenn Sie oberirdische Gastanks, beispielsweise in einem vermietetenEinfamilienhaus, haben, müssen Sie diese auf jeden Fall mitversichern.
- Im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft sollte die Vermieterhaftpflicht auch Regress-Forderungen der Gemeinschaft gegen einzelne Vermieter abdecken.
Bei der Gebäudehaftpflichtversicherung, besser bekannt als Haus- und …
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