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Vaterzeit beantragen - das sollten Sie beachten

Möchten Sie Vaterzeit (Väterzeit) beantragen, so sollten Sie diese Zeit gut planen. Belange Ihrer Partnerin und ggf. Ihres Arbeitgebers müssen Sie dabei genauso berücksichtigen wie einzuhaltende Fristen.

Erst nach sorgsamer Planung Vaterzeit beantragen.
Erst nach sorgsamer Planung Vaterzeit beantragen.

So beantragen Sie Vaterzeit

  • Planen Sie am besten die Vaterzeit nicht allzu spät, damit Ihr Vorgesetzter sich darauf einstellen kann. Mindestens sieben Wochen zuvor müssen Sie die Väterzeit beantragen. Wenngleich Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, sollten Sie sich für das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber Argumente zurechtlegen, die dafür sprechen und sich überlegen, wie Sie auf eine entäuschte Reaktion wiederum reagieren.
  • Sie müssen sich im Vorfeld überlegen, für welchen Zeitraum Sie Vaterzeit beantragen möchten. Einen Anspruch haben Sie auf drei Jahre; nach dem dritten Geburtstag Ihres Kindes muss allerdings Ihr Arbeitgeber zustimmen und Sie dürfen die Väterzeit noch nicht vorher genommen haben. Natürlich können Sie auch gleichzeitig mit Ihrer Partnerin Elternzeit nehmen. 
  • In Einzelfällen kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen aus einem scheinbar anderen Grund als der Väterzeit kündigt, nachdem Sie ihm von Ihrem Vorhaben erzählt haben. Daher sollten Sie zur Sicherheit genau acht Wochen vor Beginn der Vaterzeit den Antrag stellen. Denn acht Wochen zuvor tritt der Sonderkündigungsschutz ein und umfasst selbstverständlich auch die Elternzeit.
  • Sie haben die Möglichkeit, bis zum zweiten Lebensjahr Ihres Kindes die Väterzeit zu beantragen und später einen zweiten Antrag zu stellen, die Vaterzeit also aufzusplitten.

Elterngeld und Teilzeit

  • In der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung, sofern keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen, Sie mehr als sechs Monate in Ihrem Betrieb beschäftigt sind, mindestens 16 Mitarbeiter in dem Unternehmen tätig sind und Ihre Arbeitszeit mindestens zwei Monate lang auf 15 bis 30 Wochenstunden reduziert wird.
  • Haben Sie keinen Anspruch, sind Sie auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen.
  • Während der Elternzeit haben Sie einen Anspruch auf Elterngeld, und zwar in Höhe von 67 % des Erwerbseinkommens, maximal jedoch in Höhe von 1.800 EUR. Nach der Geburt müssen Sie das Kind allerdings selbst betreuen und mit dem Kind in einem Haushalt leben.
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