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Vaterschaftsurlaub in Deutschland - das sollten Sie beim Antrag beachten

Wer Vaterschaftsurlaub in Deutschland machen will, sollte einen Antrag stellen und sich auf sein Kind freuen. So können Sie die erste Zeit im Leben Ihres Kindes bewusst miterleben und eine feste Bindung aufbauen.

Beantragen Sie Vaterschaftsurlaub.
Beantragen Sie Vaterschaftsurlaub.

Erwarten Sie ein Kind, kann nicht nur die Mutter Mutterschaftsurlaub nehmen, sondern der Vater kann auch Vaterschaftsurlaub beantragen. Sie erhalten währen des Vaterschaftsurlaubs Ihr Gehalt. Leider gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub, Sie können aber dennoch einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen.

Vaterschaftsurlaub von Elternzeit in Deutschland unterscheiden

  • In Deutschland kann die Mutter Mutterschaftsurlaub und der Vater kann Vaterschaftsurlaub nehmen. Diese Begriffe sind allerdings weniger einschlägig als der der Elternzeit. Gesetzlich normiert ist die entgeltliche Freistellung im Gesetz zur Elternzeit.
  • Die Elternzeit können sich Vater und Mutter teilen. So kann die Mutter im ersten Jahr ganz für das Kind da sein und im zweiten Jahr kann der Vater ganz für sein Kind da sein.
  • Einigen Sie sich mit Ihrer Frau, wer wann und wie lange in Elternzeit gehen will.
  • Um in Deutschland in Vaterschaftsurlaub zu gehen, sollten Sie eine Arbeitsstelle haben. Es ist dabei völlig unerheblich, ob Sie in Teilzeit, in Vollzeit, befristet oder geringfügig beschäftigt sind.

So beantragen Sie Vaterschaftsurlaub

  1. Sie sollten sich frühzeitig um die Beantragung des Vaterschaftsurlaubs in Deutschland kümmern. Hierzu muss Ihr Arbeitgeber hinreichend Zeit haben, um Ihre Aufgaben zu delegieren oder eine andere Arbeitskraft temporär einzustellen. Beantragen Sie den Vaterschaftsurlaub in Deutschland mindestens zwei Monate, bevor Sie freigestellt werden wollen.
  2. Geben Sie hierzu genau an, für welchen Zeitraum Sie in Vaterschaftsurlaub gehen wollen.
  3. Beachten Sie, dass Sie insgesamt drei Jahre in Elternzeit gehen können. Sie sollten jedoch zuerst maximal zwei Jahre beantragen. Sie können nach den zwei Jahren ein drittes Jahr beantragen.
  4. Ihr Antrag wird dann ohne Zustimmung des Arbeitgebers wirksam, da er gesetzlich normiert ist. Berücksichtigen Sie jedoch, dass Ihr Arbeitgeber kurzfristig jemanden einstellen muss, der Ihre Arbeit erledigt, daher sollten Sie ihm in der Terminabsprache entgegenkommen.
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