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Vaterschaftsurlaub beantragen - so kommen Sie Ihren Vaterpflichten nach

Der Vaterschaftsurlaub ist im Grunde ähnlich dem Mutterschaftsurlaub eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, die nach der Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden kann. Ein Vaterschaftsurlaub ermöglicht es frischgebackenden Vätern somit, sich aktiv an der Erziehung des Kindes zu beteiligen. Während in Deutschland eigentlich kein gesetzlicher Anspruch auf Vaterschaftsurlaub besteht, gibt es doch Wege und Möglichkeiten eine derartige Freistellung von der Arbeit einzufordern.

Ein Vaterschaftsurlaub ermöglicht es Vätern, sich aktiv an der Erziehung des Kindes zu beteiligen.
Ein Vaterschaftsurlaub ermöglicht es Vätern, sich aktiv an der Erziehung des Kindes zu beteiligen.

Vaterschaftsurlaub oder Elternzeit?

  • In Deutschland unterscheidet man im Grunde nicht zwischen Mutter- und Vaterschaftsurlaub.
  • Die temporäre Freistellung von der Arbeit aufgrund der Geburt eines Kindes wird stattdessen durch das Gesetz zur Elternzeit geregelt.
  • Da sich Mütter und Väter die Elternzeit aufteilen können, kann man hier also in gewisser Weise doch auch von einem möglichen "Vaterschaftsurlaub" sprechen.
  • Die wichtigste Voraussetzung zur Anmeldung dieses Vaterschaftsurlaubs bzw. der Elternzeit für Väter ist natürlich, dass Sie als Vater in einem Arbeitsverhältnis stehen. Es kommt aber nicht darauf an, um was für ein Arbeitsverhältnis (Teilzeit, befristet, geringfügig usw.) es sich dabei handelt.

So beantragen Sie den Vaterschaftsurlaub

  • Um den Vaterschaftsurlaub termingerecht in Anspruch zu nehmen, müssen Sie spätestens (!) sieben Wochen vor dessen Beginn in schriftlicher Form die Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.
  • Bereits dabei müssen Sie sich verbindlich darauf festlegen, für welchen Zeitraum oder welche Zeiträume Sie den Vaterschaftsurlaub beantragen wollen.
  • Der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub bzw. Elternzeit gilt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes. Dennoch sollten Sie den Vaterschaftsurlaub zunächst nur innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren beantragen, um sich einen Spielraum für die Gestaltung des dritten Jahres offen zu halten.
  • Da der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub mit dem Gesetz zur Elternzeit festgelegt ist, benötigen Sie keine (!) Zustimmung von Ihrem Arbeitgeber, um ihn in Anspruch zu nehmen.
  • Empfehlenswert ist es allerdings die Anmeldung zum Vaterschaftsurlaub bzw. zur Elternzeit per Einschreiben mit Rückschein an den Arbeitgeber zu senden, um sich den Erhalt bestätigen zu lassen und im Streitfall die nötigen Beweismittel zur Hand zu haben.
  • Weitere und detailierte Informationen zu Vaterschaftsurlaub und Elternzeit erhalten Sie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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