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Vätermonate in der Elternzeit nutzen - so kalkulieren Sie geschickt

Elternzeit können beide Partner nehmen.
Elternzeit können beide Partner nehmen.
Immer mehr Väter möchten sich auch an der schönen Zeit des Säuglings- und Babyalters beteiligen. Deswegen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, während der Elternzeit auch Partnermonate zu ermöglichen. Bei diesen sogenannten Vätermonaten teilen Sie sich die Erziehung. Doch es gibt bei der Berechnung der Bezüge Einiges zu bedenken.

Nützliche Hinweise für die Vätermonate in der Elternzeit

  • Elternzeit ist die Zeit, die Sie für die Erziehung Ihrer Kinder vom Job freigestellt werden können. Grundsätzlich können Mütter und Väter diese Zeit für Ihren Nachwuchs beantragen.
  • In der Bundesrepublik Deutschland wird Ihnen auf Antrag während der Elternzeit über die Dauer von 12 bis maximal 24 (plus 2 Vätermonate = 28 Monate) Elterngeld bezahlt.
  • Wer seinen Wohnsitz in Deutschland angemeldet hat und das Kind selbst im Haushalt betreut, hat Anspruch auf Elterngeld. Dieser bleibt auch bestehen, wenn Sie nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die Bezüge aus diesem Lohn/Gehalt werden an die Höhe während der Zahlung von Elterngeld angerechnet.
  • Wenn Sie Elternzeit nehmen, sollte dieses mindestens 7 Wochen vor Beginn angemeldet sein.
  • Das Elterngeld während der Erziehungszeit leistet 65% des ursprünglichen Nettogehaltes und bei Geringverdienern 67%. Diese Höhe erreichen Sie jedoch nur bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Wenn Sie die Elternzeit, auch bezogen auf die Vätermonate, verlängern, wird die Auszahlungssumme auf die Anzahl der Monate verteilt.

So kalkulieren Sie die Zeiten geschickt

  • Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Das Bürgerbüro kann Ihnen die Adresse des zuständigen Amtes geben.
  • Das Elterngeld während der Elternzeit wird immer ab Beginn der Geburt Ihres Kindes berechnet.
  • Das Gehalt nach der Geburt wird als Muttergeld bezeichnet und setzt sich aus Zahlungen Ihres Arbeitgebers und der Krankenkasse zusammen, die insgesamt der Summe Ihres letzten Gehaltes gleicht.Das Gehalt nach der Geburt wird als Muttergeld bezeichnet und setzt sich aus Zahlungen Ihres Arbeitgebers und der Krankenkasse zusammen, die insgesamt der Summe Ihres letzten Gehaltes gleicht.
  • Elterngeld wird nicht gleichzeitig zum Muttergeld gezahlt. Das bedeutet, beantragt die Mutter ausschließlich Elterngeld, dann bekommt Sie nur 10 Monate, nach dem 2. Lebensmonat des Kindes gezahlt.
  • Beantragen Sie Vätermonate, wird volles Elterngeld für 14 Monate gewährt. Sinnvoll ist diese Konstellation auch deswegen, weil Ihr Kind nicht schon nach 12, sondern erst nach 14 Monaten in die Betreuung geht.
  • Sinnvoll sind die Vätermonate natürlich an den Anfang (1. und 2. Lebensmonat) bzw. an das Ende (13. und 14. Lebensmonat) der Elternzeit zu setzen. Bei der Beantragung der Vätermonate sollten Sie auch genau auf die Monate achten, um nicht z. B. die Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld einzubüßen.
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