Als Vater Elternzeit beantragen
- Sowohl für Mütter als auch Väter gilt im Grundsatz eine gesetzliche Frist von 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, um den Arbeitgeber schriftlich zu informieren. Dem Antrag muss er im Regelfall entsprechen.
- Für Väter ist jedoch besondere Vorsicht geboten: Während bei Frauen die Elternzeit direkt auf den Mutterschutz folgt, sodass eine Kündigung nicht möglich ist, tritt der Kündigungsschutz für Väter erst 8 Wochen vor Beginn der Vätermonate ein.
- Sie müssen als Vater also den Antrag genau innerhalb von einer Woche, zwischen 8 und 7 Wochen vor der Elternzeit, stellen. Denn wenn Sie den Antrag zu früh stellen, kann Ihnen zwar nicht wegen der anstehenden Elternzeit gekündigt werden, aber gegebenenfalls aus anderen Gründen. Beantragen Sie die Elternzeit dagegen zu spät, verschiebt sich der Beginn entsprechend nach hinten.
- Ausnahmen, in denen eine kürzere Frist greifen kann, gelten zum Beispiel im Fall einer Frühgeburt. Auch falls Sie eine Adoption planen, die überraschend zeitnah zustande kommt, können Sie mit einer verkürzten Frist in die Elternzeit gehen.
Vätermonate im Voraus zeitlich festlegen
- Wenn Sie die Vätermonate beantragen, müssen Sie bereits exakt festlegen, für welchen Zeitraum innerhalb der nächsten zwei Jahre Ihre Entscheidung gilt. Diese Festlegung ist sowohl nötig, wenn die Elternzeit direkt auf die Geburt folgt, als auch bei späterer Inanspruchnahme.
- Falls Sie zum Beispiel den Antrag für ein Jahr stellen, weil Sie sich abwechseln möchten, ist Ihre Festlegung bindend.
- Sollten Sie sich nach Ablauf des Jahres entscheiden, die Vätermonate zu verlängern, ist dies nur noch mit Zustimmung Ihres Arbeitgebers möglich.
- Nachdem Sie die ersten zwei Jahre korrekt angemeldet haben, können Sie jedoch mit einem neuen Antrag sieben Wochen vor Ablauf auch noch das dritte Jahr unkompliziert anhängen. Diesem Antrag muss Ihr Arbeitgeber regelmäßig ebenso entsprechen wie dem Erstantrag.
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