Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten Sie so
- Sie erfahren meist im Vorstellungsgespräch, ob Sie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erhalten. Spricht dies Ihr Vorgesetzter nicht an, so können Sie nachfragen, wie das im Betrieb gehandhabt wird.
- Oftmals steht im Arbeitsvertrag eine Klausel, in der steht, dass die Zahlung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld freiwillig und ohne Bindungswillen des Arbeitgebers gezahlt werden kann. Der Arbeitgeber möchte hiermit eine Rechtspflicht vermeiden, wonach er daran gebunden wird, das Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zu zahlen.
- Beachten Sie, dass Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld Einmalbezüge sind, die der Besteuerung unterliegen.
- Beachten Sie, dass Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld der Lohnsteuer unterliegen und Sozialabgaben gezahlt werden müssen.
Besteuerung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Wie Sie bereits wissen, unterliegen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld der Besteuerung. Sie können dies jedoch unter Umständen vermeiden.
- Grundsätzlich erfolgt die Besteuerung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zusammen mit der Lohnsteuer. Das geschieht so, dass vom Jahresbruttogehalt die Steuer berechnet wird und zum Jahresbrutto die Einmalbezüge addiert werden. Aus dieser Summe wird die Lohnsteuer abgezogen.
- Sie können die Besteuerung vermeiden, wenn Sie das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld in Ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Sie sind dann während der gesamten Ansparphase steuern- und sozialabgabenfrei. Wird Ihnen dann der Betrag im Alter ausgezahlt, haben Sie nur einen sehr geringen Steuersatz.
- Alternativ hierzu können Sie das Geld auch in Ihre private Rentenversicherung investieren.
Als Arbeitnehmer müssen Sie in der Lage sein, zwischen Brutto- und Nettogehalt zu unterscheiden. …
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