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Urlaubsanspruch bei Kündigung - so schätzen Sie Ihre Rechte richtig ein

Machen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei einer Kündigung geltend.
Machen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei einer Kündigung geltend.
Wer eine Kündigung erhält, muss seine Rechtsansprüche gegenüber dem Betrieb wahren und einfordern. Dazu gehört neben der Lohnzahlung bis zum Kündigungstermin auch die Gewährung des restlichen Urlaubsanspruchs. Denn die nicht beanspruchten Urlaubstage stehen Ihnen zu. Der Arbeitgeber muss Sie ihnen in Form von Freizeit zugestehen. Weigert er sich, den Urlaubsanspruch zu gewähren, können Sie eine Abgeltung verlangen.

Was Sie benötigen:

  • Arbeitsvertrag
  • korrekten Urlaubsantrag
  • Zeugen/Beweise bei Ablehnung des Urlaubsanspruchs

So überprüfen Sie den Urlaubsanspruch bei Kündigung

Bei Ausscheiden aus dem Betrieb durch eine Kündigung muss der Arbeitgeber sämtliche Rechtsansprüche bis zum Kündigungstermin gewähren. Er muss den Lohn pünktlich zahlen, Steuern und Sozialabgaben für Sie abführen sowie den Urlaubsanspruch, der Ihnen noch verbleibt, gewähren. Deshalb haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, den Urlaubsanspruch bei Kündigung mit einem korrekten Urlaubsantrag einzufordern. Der Arbeitgeber muss den Urlaubsanspruch innerhalb des Kalenderjahres bzw. innerhalb der Frist bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses laut Kündigung gewähren.

  • Sehen Sie im Arbeitsvertrag nach, wie viel Urlaub Ihnen insgesamt pro Kalenderjahr zusteht. Ist nichts vereinbart, gilt das Bundesurlaubsgesetz § 3.
  • Enthält Ihr Arbeitsvertrag keine Angaben zum Urlaubsanspruch, ist das Bundesurlaubsgesetz bindend. Danach stehen Ihnen mindestens 24 Tage zu.
  • Rechnen Sie aus, wie viele Tage der Arbeitgeber Ihnen bis zum Kündigungstermin gewähren muss.
  • Haben Sie auch samstags gearbeitet, müssen Sie 6 Tage pro Urlaubswoche kalkulieren. Das Bundesurlaubsgesetz geht bei den 24 Anspruchstagen von einer 6-Tage-Woche aus. Somit können Sie bei einer 5-Tage-Arbeitswoche auf effektiv 21 Tagen Urlaubsanspruch bestehen.
  • Besteht laut Arbeitsvertrag Anspruch auf 24 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche, bemisst sich Ihr Urlaubsanspruch auf 24 Tage. 
  • Egal, wie hoch Ihr Gesamturlaubsanspruch ist - generell steht Ihnen pro Kalendermonat ein Zwölftel davon zu, den Ihnen der Arbeitgeber bei Kündigung in Freizeit oder Urlaubsabgeltung gewähren muss.
  • Beläuft sich Ihr Urlaubsanspruch auf 24 Tage sind es pro Kalendermonat also 2 Urlaubstage, bei einem Urlaubsanspruch von 21 Tagen sind es 1,75 Tage pro Monat.
  • Beantragen Sie die errechneten Urlaubstage sofort, wenn Sie die Kündigung erhalten bzw. wenn diese rechtswirksam ist. Sie haben ein Recht darauf, den Urlaubsanspruch zu nutzen. Schließlich ist Ihr Arbeitgeber an die Ablauffrist des Vertrages gebunden.

Urlaubsanspruch abgelehnt - erkämpfen Sie die Auszahlung bei Kündigung

Viele Mitarbeiter bekommen zu hören: „Wir können Ihnen den Urlaub leider nicht gewähren“, wenn sie ihren Urlaubsantrag nach Erhalt der Kündigung einreichen. Damit will der Arbeitgeber oft verhindern, dass der Arbeitnehmer nicht bis zum Ende des Vertrages arbeitet. Dann sollten Sie folgendermaßen vorgehen:  

  1. Bitten Sie den Betriebsrat, Sie beim Durchsetzen Ihres Urlaubsanspruchs zu unterstützen. Schalten Sie notfalls auch die Gewerkschaft ein.
  2. Verweigert der Chef Ihnen trotz persönlicher Aufforderung den Urlaub? Dann sollten Sie sich nachprüfbare Beweise verschaffen, aus denen hervor geht, dass Sie wirklich Urlaub bis zum Kündigungstermin beantragen.
  3. Lassen Sie sich persönlich auf einer Kopie Ihres Urlaubsantrags von der Sekretärin den Eingang bestätigen. Verlangen Sie eine schriftliche Ablehnung, aus der hervor geht, dass Ihr Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt.
  4. Ist der Arbeitgeber zu keiner schriftlichen Stellungnahme bereit, sollten Sie einen Kollegen hinzu bitten, der die mündliche Urlaubsablehnung bezeugen und auf einer selbst angefertigten Notiz (Datum, Uhrzeit, Ort, anwesende Personen) bestätigen kann.
  5. Lehnt der Arbeitgeber weiterhin den Urlaubsantrag ab, können Sie die Ausbezahlung des Urlaubsanspruchs bis zum Endtermin laut Kündigung verlangen. 
  6. Ebenso haben Sie das Recht, die Ausbezahlung des Urlaubsanspruchs einzufordern, wenn der  Arbeitgeber den Urlaub zwar genehmigt, Sie aber innerhalb der geplanten Urlaubszeit erkranken.
  7. Ausgehend von Ihrem Bruttolohn (ohne Sonderzahlungen) ermitteln Sie den Urlaubswert pro Tag und ausgehend vom gesamten Resturlaubsanspruch den Auszahlbetrag.
  8. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf, den Betrag zu zahlen. Setzen Sie ihm hierzu eine Zahlungsfrist von 1-2 Wochen.
  9. Verwehrt Ihr Arbeitgeber die Ausbezahlung des Urlaubsanspruchs, sollten Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen und die Urlaubsabgeltung auf dem Rechtsweg einfordern.
  10. Sind Sie bei der Berechnung unsicher, ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, der den korrekten Betrag für Sie ermittelt und vor Einschalten des Gerichts den Arbeitgeber zur Zahlung auffordert.
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