Mit der Buchung einer Reise, sei es eine Pauschalreise oder eine einzelne Reiseleistung, gehen Sie eine vertragliche Bindung mit dem Reiseveranstalter oder dem Leistungsträger der Reise ein. Im Reisevertrag oder der Buchungsvereinbarung sind die maßgeblichen Konditionen vereinbart. Sie können dann die Vereinbarungen im Einzelnen nicht mehr einseitig ohne Zustimmung der Gegenseite verändern.
- Ändert der Reiseveranstalter auf Ihre Anfrage hin aus Kulanzgründen die Buchung ab, handelt er freiwillig und kann dafür ein angemessenes Entgelt verlangen. Der Aufwand wird meist pauschal mit bis zu 50 EUR berechnet.
- Können Sie die Reise aus persönlichen Gründen nicht antreten oder gefällt Ihnen das Reiseziel nicht mehr, müssen Sie, wenn der Reiseveranstalter Ihrem Umbuchungswunsch nicht entspricht, den Reisevertrag stornieren. In den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter sind dafür in Abhängigkeit des Zeitpunkts Ihrer Rücktrittserklärung Stornierungspauschalen vorgesehen. Damit wird der Reiseveranstalter entschädigt, dass Sie den Reisevertrag nicht einhalten.
Planen Sie Ihren Urlaub immer sorgsam
- Wenn Sie Ihre Reisedaten in einen oder mehreren Punkten verändern möchten, beispielsweise statt im Sommer im Herbst oder statt nach Süden lieber nach Norden verreisen möchten, können Sie Ihren Urlaub auch umbuchen. Lesen Sie dazu die jeweilige Regelung in den allgemeinen Reisebedingungen Ihres Reiseveranstalters.
- Dort ist meist geregelt, dass Sie Ihren Urlaub umbuchen können, wenn Sie beispielsweise spätestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Reiseantritt Ihren Umbuchungswunsch mitteilen. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter Ihrem Wunsch entsprechen, sofern es nicht plausible Gründe gibt, die eine Umbuchung verhindern. Dies kann der Fall sein, wenn die Reise individuell für Sie zusammengestellt wurde und im Fall einer Umbuchung faktisch nicht mehr anderweitig verkauft werden kann.
- Für den Bearbeitungsaufwand darf Ihnen der Reiseveranstalter eine angemessene Aufwandspauschale in Rechnung stellen. Diese liegt meist bei etwa 50 EUR je Person. Mit der rechtzeitigen Umbuchung vermeiden Sie, dass Sie kostenaufwendig stornieren müssen.
- Teilen Sie Ihre Umbuchungswünsche erst später nach Ablauf der vorgegebenen Frist mit, müssen Sie die frühere Reise stornieren und können sich zugleich für die neue Reise anmelden. Dabei darf der Reiseveranstalter in die Stornierungserklärung nicht zugleich eine Neuanmeldung hinein interpretieren. Ihre Neuanmeldung ist Ihre Entscheidung. Für die Stornierung müssen Sie die in den Reisebedingungen vorgesehenen Stornierungskosten bezahlen.
- Versuchen Sie ungeachtet der rechtlichen Gegebenheiten immer, den Reiseveranstalter zu einer Umbuchung aus Kulanz zu bewegen oder zumindest dazu, dass er einen Teil der Stornierungskosten auf den Reisepreis für die neue Reise anrechnet.
Wer den Reiserücktritt erklären muss, zahlt Stornierungskosten. Ohne Versicherung kann es teuer …
Statt umbuchen einen Ersatzreisenden stellen
- Sie müssen Ihren Urlaub aber nicht unbedingt umbuchen. Bis zum Tag des Reiseantritts können Sie verlangen, dass für Sie ersatzweise eine andere Person die Reise antritt. Der Reiseveranstalter kann Ihrem Wunsch nur widersprechen, wenn die Durchführung der Reise dadurch gefährdet würde, weil für den Dritten kein Visum mehr beschafft werden kann oder er nicht geimpft ist. Sie haften dann aber nach wie vor zusammen mit dem Ersatzreisenden für den Reisepreis.
- Schließen Sie zur Sicherheit immer eine Reiserücktrittskostenversicherung ab. Die Versicherung übernimmt dann die Stornokosten, wenn Sie infolge schwerwiegender persönlicher Gründe wie Krankheit, Unfall oder Todesfall die Reise nicht antreten können.
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