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Urlaub nach Krankenschein - Hinweise

Alles hat zwei Seiten. Beantragen Sie nach dem Krankenschein Urlaub, sind Sie juristisch im Recht, provozieren aber vielleicht den Arbeitgeber. Gut ist, wenn beide Seiten die Rechtslage kennen.

Urlaub erhöht den Genesungseffekt.
Urlaub erhöht den Genesungseffekt.

Krank ist krank und Urlaub ist Erholungszeit. Sind Sie im Krankenschein, geht es darum, die Krankheit auszukurieren und Ihre Gesundheit wiederherzustellen. Sinn und Zweck des Urlaubs hingegen geben eine andere Richtung.

Im Krankenschein geht es nicht um Ihre Erholung

  • Urlaub ist nicht nur Freizeit, sondern auch Erholungsurlaub. Sie sollen sich von den Anstrengungen des beruflichen Alltags erholen und Ihre Arbeitskraft regenerieren. Sind Sie im Krankenschein, ist eine Erholung im Sinne des Urlaubs nicht möglich. Umgekehrt gilt, dass der Urlaubszweck zunichtegemacht wird, wenn Sie im Urlaub erkranken.
  • Erkranken Sie während des Urlaubs, werden die durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesenen Zeiten nicht auf Ihren Jahresurlaub angerechnet. So steht es in § 9 BUrlG. Mit dem Krankenschein ändert sich der Freistellungscharakter. Erkranken Sie vor Urlaubsantritt, so muss auch in diesem Fall der Urlaub neu festgesetzt werden.

Eigenmächtiger Urlaub begründet Kündigung

  • In diesem Sinne ist auch zu entscheiden, wenn Sie nach dem Krankenschein direkt Urlaub beantragen. Dann sind Sie zwar wieder gesund, dennoch steht Ihnen der normale Erholungsurlaub zu. Allerdings dürfen Sie keinesfalls eigenmächtig im Anschluss an den Krankenschein in den Urlaub gehen. Ihr Urlaub muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Jede eigenmächtige Selbstbeurlaubung berechtigt den Arbeitgeber zur fristgerechten oder in schwerwiegenden Fällen sogar zur fristlosen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses.
  • Natürlich können Sie auch bereits im Krankenschein Urlaub beantragen. Wird er vom Arbeitgeber genehmigt, können Sie direkt im Anschluss in Urlaub gehen. Dabei sollten Sie allerdings berücksichtigen, dass Sie im Krankenschein die organisatorischen Abläufe in Ihrem Betrieb möglicherweise durcheinandergebracht oder behindert haben und ein sich daran anschließendes Urlaubsgesuch die Situation zusätzlich beeinträchtigen kann. Sofern Sie von Ihrem Arbeitnehmer Rücksichtnahme auf Ihre persönlichen Verhältnisse erwarten, sollten Sie auch im Hinblick auf die Situation des Arbeitgebers Rücksicht walten lassen.
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