Jahresurlaub nach dem Gesetz nehmen
Nach dem Gesetz steht Ihnen als Arbeitnehmer ein bestimmter Mindesturlaub zu. Ausschlaggebend ist § 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Danach stehen Ihnen mindestens 24 Tage im Jahr zu, wenn Sie eine 6-tägige Arbeitswoche haben. Arbeiten Sie nur an 5 Tagen, so stehen Ihnen wenigstens 20 Tage zu.
- Viele Arbeitgeber gewähren Ihren Arbeitnehmern zusätzliche, freie Tage. Sie können in Ihrem Arbeitsvertrag nachschauen, wie viele Ihnen zustehen.
- Nach deutschem Arbeitsrecht, muss der gesamte Jahresurlaub grundsätzlich vom Arbeitnehmer im laufenden Jahr genommen werden. Das Gesetz sieht es nicht vor, dass Sie übrige Tage ins nächste Jahr mitnehmen. Wurde keine abweichende Regel verienbart, verfallen die nicht genommenen Tage zum Jahresende.
- Leider ist es für viele Arbeitnehmer oft nicht möglich, Ihre Planung so umzusetzen, dass keine Tage übrig bleiben. Daher gewähren Arbeitgeber oft die Mitnahme ins nächste Jahr, bis zu einer bestimmten Frist.
Bis wann Sie den Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen dürfen
Wenn Sie übriggebliebenen Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen wollen, geht das nur wenn es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist. Anderenfalls gilt der gesetzliche Ausschluss. Dann verfällt der restliche Urlaub am Jahresende, so wie es das Gesetz vorsieht.
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- Die Mitnahme ist in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nur zeitlich begrenzt vorgesehen. Das heißt, Sie dürfen den Urlaub über den 31.12 des Jahres hinaus nehmen, aber nur bis zur festgelegten Frist.
- Finden Sie weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag eine Frist, so sprechen Sie Ihren Arbeitgeber direkt an. Er kann Ihnen sagen, bis wann Sie die restlichen Tage nehmen können oder ob eine Mitnahme nicht gestattet ist.
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