Die Begriffe Kredit und Darlehen werden in der Praxis meist nicht getrennt. Beide Bezeichnungen benennen Möglichkeiten der Fremdkapitalbeschaffung. Während im Bürgerlichen Gesetzbuch der Begriff Darlehen ausdrücklich genannt wird, spricht man in der Umgangssprache vom Kredit.
Unterschied von Darlehen und Kredit aus juristischer Sicht
- In der Regel spricht man bei einem Kredit mit langer Laufzeit und höherer Summe wie zum Beispiel bei einer Immobilienfinanzierung von einem Darlehen. Trotz der verschiedenen Bezeichnung sind die Unterschiede bei den Konditionen wie Zinssätzen, Tilgungsraten und weiteren Nebenkosten gegenüber einem Kredit nicht wirklich merkbar.
- Aus Sicht eines Juristen macht es durchaus einen Unterschied, ob es sich bei der Geldleihe um einen Kredit oder um ein Darlehen handelt. Juristisch gesehen gilt ein Kredit unmittelbar mit der beiderseitigen Unterzeichnung des Kreditvertrages als vereinbart.
Darlehensvertrag kommt erst nach Überweisung zustande
- Beim Darlehen ist es erforderlich, die vereinbarte Summe zu überweisen. Sobald der Geldbetrag beim Darlehensnehmer als Eingang verzeichnet wird, handelt es sich um einen abgeschlossenen Darlehensvertrag. Im Gegensatz zum Darlehen muss es sich bei einem Kredit nicht ausschließlich um Kapital handeln.
- Möglich und üblich ist nämlich auch das Verleihen von Waren oder Dienstleistungen. Das kann sowohl gegen Entgelt als unentgeltlich geschehen. Bei einem Darlehen wird ausschließlich Kapital verliehen. In jedem Fall hat diese Form der Geldleihe die Berechnung von Zinsen zur Folge.
Wenn Sie einen Kredit bei der Bank aufgenommen haben, dann müssen Sie dafür regelmäßig Zinsen …
Unterschiede zwischen Darlehen und Kredit haben zu einer Vielzahl von Kreditformen und Darlehensarten geführt. Die Bezeichnungen beispielsweise Ratenkredit und Warenkredit sowie Immobiliendarlehen oder Privatdarlehen machen die Zugehörigkeit zu der einen oder der anderen Form der Geldleihe deutlich.
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