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Unternehmensbeteiligung als Kommanditist - Rechte, Pflichten und Risiken

Kommanditbeteiligungen erfordern Risikobewusstsein.
Kommanditbeteiligungen erfordern Risikobewusstsein.
Die Unternehmensbeteiligung als Kommanditist bietet die Möglichkeit, am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens teilzuhaben, ohne gleich die Risiken eines Unternehmers tragen zu müssen. Als Kommanditist sollte man jedenfalls seine Rechte, Pflichten und Risiken kennen. Alles andere ist spekulativ.

Eine Kommanditgesellschaft kennzeichnet sich dadurch aus, dass es neben dem persönlich haftenden Komplementär mindestens einen Kommanditisten gibt. Der Kommanditist haftet nicht persönlich mit seinem privaten Vermögen, sondern nur mit seiner Kommanditeinlage. Die KG ist damit eine Sonderform der offenen Handelsgesellschaft, bei der es nur persönlich haftende Komplementäre gibt.

KG - die Pflichten sind auf die Einlagenleistung beschränkt

  • Der Kommanditist ist nach dem Gesetz grundsätzlich von der Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. Allerdings kann er als Geschäftsführer oder Prokurist oder Handlungsbevollmächtigter gesondert bestellt werden.
  • Die Haftung des Kommanditisten für Verbindlichkeiten beschränkt sich auf seine Einlage. Maßgeblich ist der in das Handelsregister eingetragene Betrag. Als Einlage kommen Bargeld, Arbeitsleistung oder Sachen und Rechte in Betracht. Die Leistung der Einlage ist die wesentliche Pflicht der Beteiligung.

Die Rechte als Kommanditist beschränken sich auf Kontrolle

  • Die Rechte des Kommanditisten bestehen in erster Linie in Verwaltungs- und Kontrollfunktionen sowie dem Recht auf Gewinnbeteiligung. Kontrollrechte bestehen darin, dass er bei der Feststellung des Jahresabschlusses mitwirkt sowie die schriftliche Mitteilung des Jahresabschlusses verlangen kann. Den Jahresabschluss kann er durch Einsicht in die Geschäftsführungsunterlagen der KG in deren Geschäftsräumen prüfen.
  • Neben dem normalen Informations- und Einsichtsrecht hat er bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit ein außerordentliches Kontrollrecht, insbesondere dann, wenn ein begründeter Verdacht der nicht ordnungsgemäßen Geschäftsführung besteht, bei Verdacht der Untreue oder bei der faktischen Verweigerung des ordentlichen Informationsrechts.

Risiken lassen sich durchaus vermeiden

  • Ein besonderes Risiko besteht für den Kommanditisten dann, wenn die Gesellschaft ihre Geschäfte begonnen hat, bevor sie in das Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen wurde. Hat der Kommanditist dem Geschäftsbeginn zugestimmt, haftet er für die bis zur Eintragung begründeten Verbindlichkeiten persönlich wie ein Komplementär.
  • Kommanditisten finden sich vor allem in Publikumskommanditgesellschaften. Für sie ist die Gründung durch wenige Personen kennzeichnend, wobei jedoch von vornherein die Aufnahme einer Vielzahl von Kommanditisten vorgesehen ist. Diese werden in der Öffentlichkeit geworben. Die Publikums-KG dient der Zusammenfassung von Anlagekapital zahlreicher Anleger zur Finanzierung bestimmter Projekte. Ihre Rechte werden in der Regel durch einen Treuhänder ausgeübt. Jede Beteiligung erfordert ein großes Vertrauen in die Gesellschaft. Ein schön gestalteter Werbeprospekt sollte für sich allein nicht die maßgebliche Entscheidungsgrundlage sein.
  • In der Praxis erweist sich oft die Unkenntnis der Anleger über die Investitionsrisiken, die Natur der inzwischen zum großen Teil entfallenden Steuervorteile und die regelmäßig erheblichen Vermögensvorteile der Gründer und Initiatoren als problematisch. Bedenklich ist, dass der Anleger in aller Regel nur einen vorgefertigten Vertrag akzeptieren kann, der ihm nur geringe Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten bietet und zahlreiche Risiken enthalten kann.

Der Beitritt als Kommanditist, insbesondere zu einer Publikums-KG, sollte immer juristisch und steuerlich begleitet werden.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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