Wichtige Unterschiede bei einem Unfall
- Haben Sie erst kürzlich den Führerschein gemacht und kommt es während der Probezeit zu einem Unfall, kommt es darauf an, wer schuld ist. Haben Sie ihn nicht verursacht, trifft Sie auch keine Rechtsfolge.
- Anders sieht es aus, wenn Sie schuld sind, weil Sie beispielsweise die Vorfahrt missachtet oder ein Stoppschild überfahren haben. Tragen Sie die Schuld, so wird zwischen verschiedenen Verstößen differenziert.
- Einerseits gibt es sogenannte A-Verstöße. Ein A-Verstoß ist es beispielsweise, einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt zu nehmen oder auf der rechten Fahrbahnspur zu überholen.
- Andererseits gibt es die B-Verstöße. Hierunter fallen die Behinderung von Fußgängern beim Abbiegen, das Fahren mit abgefahrenen Reifen und das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt.
- Sie können z. B. bei Fahrschule-123 nachlesen, welche Fahrfehler bestimmte Rechtsfolgen nach sich ziehen. Dort sehen Sie genau, was A-Verstöße und was B-Verstöße sind.
Wer in der Probezeit eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, der muss mit stärkeren …
Rechtliche Folgen für den Unfallverursacher während der Probezeit
- Wer einen Unfall in der Probezeit verursacht und ihn verschuldet, muss mit verschiedenen Rechtsfolgen rechnen. Haben Sie als Fahranfänger einen A-Verstoß begangen, so müssen Sie eine Nachschulung machen. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert. Das bedeutet für Sie, dass ab dem Zeitpunkt des Verstoßes die Zeit, in der Sie den Führerschein auf Probe haben, weitere zwei Jahre läuft.
- Haben Sie hingegen als Fahranfänger einen B-Verstoß begangen, droht Ihnen zuerst nur ein Bußgeld. Erst bei dem zweiten B-Verstoß müssen Sie eine Nachschulung machen.
- Bei einem Verstoß müssen Sie zusätzlich ein Bußgeld bezahlen. Das gilt auch, wenn Sie zu einer Nachschulung müssen.
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