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Umschulung zur Versicherungskauffrau - Voraussetzungen, Ablauf, Inhalte

Der deutsche Arbeitsmarkt ist übervoll von Arbeitssuchenden. Oftmals findet sich im eigenen Ausbildungsberuf keine offene Stelle mehr. Die Lösung des Problems ist für viele Arbeitssuchende eine Umschulung. Sie sind Bürokauffrau oder entstammen einer ähnlichen Kaufmannsausbildung? Als Umschulung kann sich in diesem Fall die Fortbildung zur Versicherungskauffrau anbieten.

Versicherungskaufleute im Außendienst leben von der Nähe zum Kunden.
Versicherungskaufleute im Außendienst leben von der Nähe zum Kunden.

Versicherungskauffrau - Ausbildungsinhalte und Umschulungsvoraussetzungen

Der Beruf der Versicherungskauffrau schlüsselt sich in Innen- und Außendienst auf. Beide Inhalte tragen bei einer Umschulung Relevanz.

  • Der zu erlernende Inhalt der Außendienstarbeit umfasst vor allem die Kundenakquise. Das Kundengespräch, die Beratung und Vertragsunterzeichnung stehen im Mittelpunkt des Geschehens. Im Innendienst befasst sich die Versicherungskauffrau demgegenüber mit Verwaltung, Kundenkarteien, Controlling und Rechnungswesen. Hinzu kommen Police- und Vertragserarbeitung. Außerdem muss eine angemessene Wissensbasis vorhanden sein. Die kaufmännischen und wirtschaftlichen Inhalte des Berufs entsprechen so eher dem Innendienst.
  • Der Beruf kann in einer regulären Ausbildung von drei Jahren bei einem Versicherungsunternehmen erlernt werden. Als Zweitausbildung ist die Lehre ebenso denkbar, wobei eine solche in der Regel in Form einer Umschulung erfolgt. Während für die Ausbildung ein guter Realschulabschluss Standardvoraussetzung ist, können an der Umschulung diejenigen teilnehmen, die zuvor einen kaufmännisch ausgerichteten Beruf erlernt haben.
  • Je nach Wissensstand und zuvor erlerntem Beruf nimmt die Umschulung zwischen wenigen Monaten und etwa einem Jahr in Anspruch. In sogenannten Sprinterlehrgängen können Sie sich als Umschulungsteilnehmer mit gefestigter Wissensbasis das notwendige Zusatzwissen zum Teil sogar innerhalb weniger Wochen aneignen.
  • Umschulungen kann sich nicht jeder leisten. Solange die Agentur für Arbeit sie nicht absegnet, wird die Zweitausbildung nicht ausreichend oder überhaupt nicht bezahlt. Daher ist der Förderantrag für die Weiterbildung für viele unumgänglich.

Wie gehen Sie vor, wenn Sie sich für die Zweitausbildung interessieren?

Ablauf einer geförderten Umschulung - über die Arbeitsagentur ins Versicherungsunternehmen

Eine Umschulung ist in den meisten Fällen nur dann realisierbar, wenn sie gefördert wird. Haben Sie den Umschulungswunsch Versicherungskauffrau, dann können Sie es mit ein paar wenigen, aber gut durchdachten Schritten zur erstrebenswerten Förderung bringen.

  1. Beschäftigen Sie sich mit dem Beruf der Versicherungskauffrau und verschaffen Sie sich einen Überblick über alle wichtigen Tätigkeiten. Bei der Beantragung einer Umschulungsförderung kann es hilfreich sein, wenn Sie den Eindruck echten Interesses erwecken und durch Ihr Fachwissen sowie mit Ihrer Eignung überzeugen.
  2. Wählen Sie vor der Antragsstellung eine Spezialisierung aus. Sie entscheiden bei der Umschulung zur Versicherungskauffrau zwischen Innen- und Außendienst. Für eine Schwerpunktsetzung auf Letzteren besitzen Sie im besten Fall Kommunikationsstärke, einen Führerschein und ein eigenes Auto, da Sie die Kunden zukünftig zu Hause besuchen. Interessieren Sie sich dagegen eher für Verwaltungsvorgänge, ist eine Spezialisierung auf den Innendienst sinnvoller.
  3. Überlegen Sie sich eine möglichst fundierte Begründung für den Umschulungs- und Spezialisierungswunsch. Psychische Beschwerden in Ihrem aktuellen Beruf können als Auslöser für den Umorientierungsgedanken angegeben werden. Zur Ergänzung dessen überlegen Sie sich Argumente, wieso gerade Sie für den Beruf der Versicherungskauffrau mit dem gewählten Spezialgebiet geeignet sind.
  4. Nehmen Sie Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit auf und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Schildern Sie dem zuständigen Sachbearbeiter Ihr Vorhaben. Wenn Sie stattdessen einen allgemeinen Gesprächstermin vereinbaren, dann werden Sie vielleicht an einen Arbeitsagenturbeamten geraten, der mit Umschulungsangelegenheiten gar nicht vertraut ist. Das würde Sie unnötig Zeit kosten.
  5. Während Ihres Gesprächstermins füllen Sie zusammen mit dem zuständigen Beamten alle notwendigen Formulare aus.
  6. Ist die Förderung genehmigt worden, wird die Agentur für Arbeit Ihnen eine Umschulungsstelle vermitteln. Fragen Sie bei Ihrem Gesprächstermin gerne nach. In den meisten Fällen wird man Sie im nächstgelegenen Versicherungsunternehmen mit Ausbildungsmöglichkeit unterbringen. Seltener kommt eine Fernschule für die Fortbildung infrage - vor allem, wenn Sie nebenher berufstätig bleiben wollen.

Für die Umschulung sei Ihnen an dieser Stelle schon einmal viel Glück gewünscht!

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