Wann eine Umschulung möglich ist
- Wenn Sie bereits einen Beruf erlernt haben und diesen aus bestimmten Gründen nicht mehr ausüben können oder wollen, können Sie sich über den Weg der Umschulung für einen neuen Beruf, wie den der Reiseverkehrskauffrau, qualifizieren.
- Über diese spezielle Art der Erwachsenenbildung erlernen Sie dann einen anderen Ausbildungsberuf. Als Umschüler müssen Sie die Kosten für eine Umschulung nicht immer selber tragen, da es einige Träger gibt, die eine solche Maßnahme fördern. Träger können zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit oder das Berufsförderungswerk sein.
- Damit eine Umschulung von der Bundesagentur für Arbeit als förderungswürdig anerkannt und bewilligt wird, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Bedingungen sind unter anderem, dass Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
- Vereinbaren Sie am besten einen Termin bei einem Berater der ARGE, um sich über die Möglichkeiten einer Förderung zu informieren.
Das Berufsbild der Reiseverkehrskauffrau
- Die Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau dauert in der Regel drei Jahre, kann im Rahmen einer Umschulung aber auch auf zwei Jahre verkürzt werden. Ihre Abschlussprüfung legen Sie bei der Industrie- und Handelskammer ab.
- Als ausgebildete Reiseverkehrskauffrau sind Sie meistens für Reiseveranstalter tätig, arbeiten in einem Reisebüro, bei Fluggesellschaften oder auch Bahnunternehmen. Weitere potenzielle Arbeitgeber sind Fremdenverkehrsämter, Kurverwaltungen oder Touristeninformationszentren.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist eine beruhigende Option. Manchmal stellt sich aber erst …
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