Die Unternehmensbeteiligung als Gehaltsmodell
Bei einer Umsatzbeteiligung handelt es sich um eine grundsätzlich prozentuale Beteiligung am Umsatz des jeweiligen Unternehmens oder eines Bereichs bzw. einer Abteilung.
- Diese Art der Mitarbeiterbeteiligung kann sowohl als Steigerung des Grundgehalts als auch als Bonuszahlung ausgestaltet werden.
- Das heißt, dass Sie einerseits ein relativ niedriges Grundgehalt bekommen könnten, welches Ihren Lebensunterhalt sichert, und dann anhand der Umsatzbeteiligung auf mehr Einkommen kommen könnten.
- Andererseits ist es auch denkbar, dass Sie ein normales Gehalt bekommen und die Umsatzbeteiligung dann eine Zusatzleistung ist, also wie eine Art Bonus für gute Leistungen gezahlt wird.
- Bei der Ausgestaltung der Umsatzbeteiligung gibt es oftmals eine Staffelung der prozentualen Beteiligung, sodass Sie bei steigendem Umsatz meist nicht nur absolut, sondern auch relativ mehr bekommen. So könnte es zum Beispiel vertraglich festgehalten sein, dass Sie bis zu einem Umsatz von 500.000 Euro genau 2 Prozent erhalten, ab 500.000 Euro dann 5 Prozent.
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Vor- und Nachtteil dieser Mitarbeiterbeteiligung
Der hauptsächliche Sinn der Umsatzbeteiligung besteht darin, dass die Mitarbeiter durch diese besondere Form der Entlohnung deutlich motivierter arbeiten, wodurch unter anderem mehr Bindung zum Unternehmen entsteht und grundsätzlich auch der Absatz bzw. der Umsatz steigen könnte.
- Dabei können die Mitarbeiter sehr kreativ werden, um die eigenen Produkte besser zu vermarkten bzw. zu verkaufen.
- Ob diese Wege dann auch rentabel sind und nicht zu hohe Kosten verursachen, ist hierbei grundsätzlich erst einmal nebensächlich. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Steigerung des Umsatzes, was mit diesem Anreiz auch regelmäßig geschafft wird.
- Allerdings hat dieses Vorgehen auch einen entscheidenden Nachteil. So wird bei der reinen Betrachtung des Umsatzes nicht die Rentabilität des Unternehmens beachtet.
- Zwar kann der Umsatz sehr hoch sein, aber der reine Gewinn dann sehr niedrig ausfallen oder gar ein Verlust entstehen, weil extrem hohe Kosten zu Buche stehen, weil beispielsweise viel Geld für Marketing ausgegeben wurde.
- Daher kann es je nach Branche durchaus sinnvoll sein, die Umsatzbeteiligung auf eine Gewinnbeteiligung zu ändern, also den Mitarbeiter am Gewinn und nicht am bloßen Umsatz zu beteiligen.
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