Überhangmandate - Grundsätzliches zum Wahlrecht
Poltische Zusammenhänge sind nicht immer leicht erklärt, Wähler sollten die Grundlagen des Stimmrechts jedoch kennen.
- Die sogenannten Überhangmandate spielen bei der Bundestagswahl eine wichtige Rolle. Alle vier Jahre wählen die Deutschen den Bundestag - die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag - die erste Kammer des Parlaments - übernimmt die Gesetzgebung, kontrolliert die Regierungsarbeit und wählt auch den Bundeskanzler.
- Damit ein Politiker als Abgeordneter die Interessen des Volkes vertreten kann, muss er ausreichend Stimmen erhalten. Somit erhält er offiziell einen Auftrag - das Mandat.
- Jeder Wähler erhält zwei Stimmen, die Erststimme sowie die Zweitstimme. Mit der Erstimme sucht der Wähler einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis aus, also aus seiner Stadt oder seiner Umgebung, der ihm besonders gut gefällt. Dieser Politiker ist der Direktkandidat seiner Partei, um seinen Wahlkreis zu gewinnen, muss er ausreichend Stimmen erhalten. Mit der Erstimme wird ein Direktmandat erteilt.
- Mit der Zweitstimme wird die Partei gewählt. Umso mehr Stimmen, eine Partei erhält, desto mehr Abgeordnete darf sie in den Bundestag schicken. Im Vorfeld werden von den Parteien umfangreiche Landeslisten erstellt, auf denen sich alle wählbare Politiker befinden. Umso höher sich ein Politiker auf dieser Liste befindet, desto größer sind die Chancen, in den Bundestag einzuziehen. Im Rahmen der "En-Bloc-Abstimmung" wird das Kreuzchen zwar bei einer Partei gemacht, gleichzeitig stimmt der Wähler damit aber über mehrere zur Wahl stehende Kandidaten ab.
- Somit wird ein Teil der Abgeordneten via Direktmandat gewählt, der andere Teil zieht mit der Zweitstimme in den Bundestag. Politiker haben also zwei Möglichkeiten, in den Bundestag einzuziehen. Spitzenpolitiker stehen in der Regel weit vorne auf der Landesliste, sodass sie auch dann in den Bundestag kommen, wenn sie ihren Wahlkreis nicht gewinnen.
Jede Stimme zählt. Bei der Bundestagswahl wird es kompliziert. Als Wähler haben Sie eine …
Kinderleicht erklärt - Sitzplatzverteilung im Bundestag
- Alle vergebenen Stimmen werden ausgezählt, nach der Sainte-Laguë/Schepers"-Methode wird hierbei die Anzahl der Stimmen so geteilt und gerundet, dass die Sitzzahlen mit der Gesamtzahl aller Mandate übereinstimmen. Im Bundestag können 598 Mandate/Sitzplätze vergeben werden.
- Nun kann es aber passieren, dass mehr Direktmandate vergeben werden als der Partei über die Zweitstimme zustehen. Beispiel: Partei A erhält 20 Stimmen, darf also 20 Abgeordnete in den Bundestag schicken. Gleichzeitig hat sie aber 22 Direktmandate erhalten. Sie hat nun als zwei Überhangmandate.
- Diese zusätzlich gewählten Politiker dürfen ebenfalls in den Bundestag einziehen. Entsprechend der Anzahl der Überhangmandate kann die Anzahl der Sitzplätze erweitert werden. Im 17. Bundestag sind 22 solcher Überhangmandate vergeben worden. Scheidet ein Abgeordneter, der durch ein solches Mandat in den Bundestag gelangt ist, aus, wird seine Position nicht mit einem anderen Abgeordneten nachbesetzt.
Bei diesem Prinzip handelt es sich um ein negatives Stimmgewicht, da nicht jede Stimme gleich viel zählt. Diese Regel im deutschen Wahlrecht wurde im Jahr 2012 als verfassungswidrig erklärt. Ungleichheit kann nur verhindert werden, wenn Überhangmandate von vornherein ausgeschlossen oder durch Ausgleichsmandate eine Balance hergestellt wird. Mit der Bundestagswahl 2013 soll es erstmals solche Ausgleichsmandate geben. (Stand 05/2013)
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