Alle Kategorien
Suche

Übergabevertrag für ein Haus - Hinweise

Wer ein Haus verkauft, wird dazu immer einen Übergabevertrag anfertigen. Dies sichert den Verkäufer ab, sodass der Käufer im Nachhinein nicht behaupten kann, ein besserer Zustand wäre vereinbart gewesen. Grundsätzlich gibt es hierbei kein Formerfordernis, das Gesetz sieht nicht einmal vor, dass ein solcher Vertrag zusätzlich zum Verkauf einer Immobilie abgeschlossen werden muss.

Ein Übergabevertrag schützt den Verkäufer von einem Haus vor Ansprüchen des Käufers.
Ein Übergabevertrag schützt den Verkäufer von einem Haus vor Ansprüchen des Käufers.

Wissenswertes über den Übergabevertrag

  • Wer seine Immobilie verkaufen will, der sollte mit dem Käufer zusätzlich einen Übergabevertrag abschließen. Dies ist für den Verkäufer immer vorteilhafter als für den Käufer. So kann der Käufer später nicht so einfach, Ansprüche geltend machen, weil viele Dinge ausdrücklich vereinbart sind.  
  • Für diese Art von Vertrag gibt es keine vorgeschriebene Form nach dem Gesetz. Sie können auch vollständig auf diesen Vertrag verzichten, das wäre nur nicht ratsam. Für den Verkäufer ist es vorteilhaft, solch einen Vertrag zu haben. Sie sollten beim Formulieren der Klauseln immer bedacht sein, die wichtigen Eckdaten des Hauses aufzuführen und ein Protokoll über den Zustand aufzuführen.
  • Es ist nicht ausreichend, wenn Ihnen der Käufer mündlich bestätigt, dass die Immobilie in dem vereinbarten Zustand sei. Vorteilhafter und wirksamer ist ein Vertrag, der den genauen Zustand detailliert wiedergibt. Je detaillierter das Protokoll ist, desto schwieriger wird es für den Käufer, vom Verkäufer die Beseitigung von Mängeln zu verlangen. Dies kann er nur machen bei Mängeln, von denen er keine Kenntnis hatte. Abweichendes gilt selbstverständlich, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Sie sollten eher mit offenen Karten spielen, das verhindert spätere Rechtsstreitigkeiten.

Den Zustand vom Haus berücksichtigen

  • Jeder Verkäufer einer Immobilie sollte schon während der Verkaufsverhandlungen ein Übergabevertrag anfertigen. Dies können Sie dann zu einem vereinbarten Termin, bei der Besichtigung, detailliert besprechen. Das machen Sie am besten während einer Führung durch das Haus. Bei dieser Führung sollte auch ein Zeuge dabei sein. Der Verkäufer sollte hierzu drei Exemplare des Vertrags anfertigen, eines für den Verkäufer, eines für den Käufer und eines für den Zeugen.
  • So kann anschließend der Käufer dem Verkäufer bescheinigen, dass er von den vorhandenen Mängeln Kenntnis hat oder dass keine Mängel vorliegen, je nach Zustand der Immobilie.
  • Sie können auch die Zählerstände in dem Protokoll angeben und die Anzahl der übergebenen Schlüssel. So gibt es keine weiteren Unklarheiten.
Teilen: