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Twingo: böser Blick - Beachtenswertes

Ein "böser Blick" macht jeden Twingo zu etwas Besonderem. Wer seinen Wagen mit dem besonderen Tuning ausstatten möchte, der sollte allerdings einiges beachten.

Durchs Tuning bekommt der Twingo einen "bösen Blick".
Durchs Tuning bekommt der Twingo einen "bösen Blick".

Was ist ein böser Blick?

Ein Twingo und ein böser Blick? Das passt im ersten Moment nicht wirklich zusammen. Trotzdem wird dieser Begriff im Zusammenhang mit Autos verwendet. Hier bezieht sich das „böse Blick“ nicht etwas auf irgendwelche echten Augen, sondern auf die Scheinwerfer des Wagens. Beim Twingo werden die eher rundlichen Lichter so abgedeckt, dass die Scheinwerfer wie böse, zusammengekniffene Augen aussehen. Der „böse Blick“ ist also eine Maßnahme, zu der Tuningfans gerne greifen, um ihren Autos etwas mehr Individualität zu verschaffen.

Beachtenswertes beim Tunen von Twingo-Lichtern

  • Beim Montieren des bösen Twingo-Blicks gibt es keine klare Regelung. Fest steht nur, dass natürlich noch genug vom Scheinwerfer frei bleiben muss, damit eine sichere Fahrt und uneingeschränkte Sicht möglich ist. In der Regel finden Sie in der Montageanleitung Zentimeteranzahl, die vom Licht frei bleiben muss. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich jedoch immer an den Händler bzw. direkt an einen TÜV-Prüfer wenden.
  • Wichtig ist allerdings so oder so, dass Sie die Autoveränderung vom TÜV abnehmen und eintragen lassen. Daher ist es absolut ratsam, sich vorher mit verschiedenen TÜV-Stellen darüber einig zu werden, ob und wie weit ein böser Blick erlaubt ist und auch eingetragen wird. Es empfiehlt sich, unterschiedliche TÜV-Stellen auszusuchen.
  • Jedes Fahrzeug hat, wenn es vom Hersteller kommt, eine Betriebserlaubnis und darf unverändert gefahren werden. Einfache Veränderungen am Wagen (wie beispielsweise Felgen) haben eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) beiliegen. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug weiter in Betrieb genommen werden darf, obwohl es Veränderungen am Auto gab. Wenn man einen „bösen Blick“ montieren möchte und eine ABE beiliegen hat, dann ist diese nut gültig, sofern man sich an die Vorschriften darin hält. Sollte man die Blenden beispielsweise weiter runter setzen, dann darf das Fahrzeug so nicht gefahren werden, sprich die ABE ist wirkungslos.
  • Die ABE ist immer mitzuführen. Wahlweise kann man sich die Veränderungen aber auch eintragen lassen. Informationen zur ABE und zu Autoteilen gibt es in der ABE-Datenbank.
  • Achten Sie beim Anbau von Tuningsteilen ebenfalls strikt darauf, dass die Teile für Ihren Wagen zulässig sind. Ansonsten kann es beim TÜV Beanstandungen geben.

Fazit: Wichtig ist, dass Sie sich strikt an die Vorgaben halten. Das Tuningmaterial sollte für Ihren Wagen geeignet und richtig angebracht sein. Veränderungen sollten Sie umgehend vom TÜV annehmen und eintragen lassen.

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