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TÜV-Termin überschreiten beim Motorrad - Wissenswertes

Sie besitzen ein Motorrad und haben gar nicht mehr an den TÜV-Termin gedacht? Dann sollten Sie diesen schleunigst nachholen, um nicht die Toleranzzeit zu überschreiten!

Ein Motorrad muss ebenso zum TÜV wie ein Auto.
Ein Motorrad muss ebenso zum TÜV wie ein Auto.

Das geschieht beim Überschreiten schlimmstenfalls

  • Der deutsche TÜV mag zwar streng sein, aber er lässt Ihnen genügend Spielraum, um einen Tag zu finden, an dem Sie Ihr Motorrad vorstellen und auf Mängel überprüfen lassen können. Deswegen stehen auf der Plakette auch nur das Jahr und der Monat und kein expliziter Tag.
  • Sollten Sie den Termin allerdings um mehr als 1 Monat überschreiten, dann können ernsthafte Konsequenzen auf Sie zukommen. Werden Sie beispielsweise von der Polizei angehalten und diese findet heraus, dass der TÜV schon seit geraumer Zeit abgelaufen ist, dann ist die Polizei dazu berechtigt, Ihnen die Weiterfahrt mit dem Motorrad zu untersagen. Ein Bußgeld ist dann ebenfalls fällig.
  • Auch von der Seite der Versicherung kann Ärger drohen. Falls Sie nämlich in einen Unfall verwickelt sind und dieser auf einen Mangel an Ihrem Motorrad zurückzuführen ist, der durch ein Vorführen beim TÜV hätte verhindert werden können, dann wird diese nicht zahlen und Sie müssten dafür einstehen.

Den TÜV-Termin einhalten

  • Machen Sie schon frühzeitig einen Termin beim TÜV oder der DEKRA, um Ihre Zulassung zu verlängern. Zu diesem müssen Sie Ihre Unterlagen und Papiere mitbringen. Für gewöhnlich ist immer noch ein Termin frei.
  • Alternativ können Sie natürlich auch Ihren Motorradhändler damit beauftragen, den TÜV für Sie machen zu lassen. TÜV-Prüfer kommen, so wie bei Autohäusern, auch zu Motorradhändlern. Unter Umständen müssen Sie einen kleinen Aufpreis bezahlen.

Mängel schnell beheben lassen

  • Sollten Mängel an Ihrem Motorrad festgestellt werden, dann haben Sie einen Monat Zeit, diese durch eine Fachwerkstatt beheben zu lassen. Halten Sie sich auch an dieses Limit und überschreiten Sie dies nicht, damit alles seinen rechten Lauf nimmt.
  • Denken Sie daran, dass äußerliche Veränderungen und Umbauten am Motorrad nicht generell verboten sind, aber vom TÜV abgenommen, werden müssen. Veränderungen, welche nicht vom TÜV genehmigt wurden, gefährden ebenfalls den Versicherungsschutz und können ein Stilllegen durch die Polizei zur Folge haben.
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