Die wichtigsten Vorschriften zur Hauptuntersuchung
- Jedes Fahrzeug (PKW, Motorrad etc.) muss alle 24 Monate zum TÜV, um dort von qualifiziertem Personal das Auto auf mögliche Mängel untersuchen zu lassen. Neufahrzeuge je nach Modell erst nach drei Jahren. Bei erfolgreich bestandener Untersuchung erhält das Fahrzeug eine Plakette als Nachweis für die Untersuchung.
- Wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um bis zu zwei Monate überschritten wird, droht ein Busgeld von bis zu 40 Euro oder im Höchstfall bis zu zwei Punkte in Flensburg. Bei einer Überschreitung von mehr als zwei Monaten, muss das Fahrzeug vom TÜV zusätzlich einer intensiveren Untersuchung unterzogen werden.
- Seit Juli 2012 beginnt jede Hauptuntersuchung beim TÜV mit einer Probefahrt mit dem zu untersuchenden Fahrzeug. Dabei werden die Lenk- und Bremsfunktionen bei einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h überprüft.
- Ebenfalls neu ist der noch detailliertere Prüfbericht, den Sie am Schluss jeder Hauptuntersuchung ausgehändigt bekommen. Dabei müssen evtl. festgestellte Mängel unverzüglich (spätestens einen Monat) nach der Hauptuntersuchung behoben werden. Des Weiteren muss der Prüfbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung aufbewahrt werden. Er muss jedoch nicht ständig mitgeführt werden.
Kosten für eine Untersuchung beim TÜV
- Die Kosten für die Hauptuntersuchung beim TÜV unterscheiden sich je nach Fahrzeugtyp und Bundesland. So sind die Kosten für einen PKW höher, als für ein Kraftrad. Bei LKWs wird zusätzlich noch eine Unterscheidung nach dem Gewicht in Tonnen vorgenommen.
- In Bayern und Baden-Württemberg liegen die Kosten für einen PKW bis 3,5 Tonnen bei 53,50€ (Sachsen 64,00€). Für ein Kraftrad müssen Sie mit Kosten von 40,20€ (Sachsen 42,00€) rechnen.
Alle zwei Jahre müssen Fahrzeuge zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Zum wohl bekanntesten …
Stand: Mai 2013
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