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Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts - Hinweise

Der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt Ihnen besonders außerorts zugute.
Der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt Ihnen besonders außerorts zugute.
Wer außerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen hat, wird wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid erhalten. In diesem Bescheid wirft man Ihnen die überschrittene Geschwindigkeit vor und zieht hierbei den Toleranzabzug ab.

Hintergrund vom Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Grundsätzlich wird bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung ein Toleranzabzug durchgeführt. Der Wert, der aus Toleranz abgezogen wird, ist allerdings kein einheitlicher Wert.
  • Wird eine stationäre Messung durchgeführt, hängt der Wert von dem zugrundegelegten Meßverfahren ab. Je nachdem, welches Verkehrsüberwachungsgerät eingesetzt wird, wird ein unterschiedlicher Toleranzwert abgezogen. Kommt es bei der vorgeworfenen Überschreitung zu einem Gerichtsprozess, so bestimmt der Richter den Toleranzwert.
  • Die Geräte, die zur Geschwindigkeitsmessung benutzt werden, müssen geeicht werden. Wurden Sie außerorts mit einem nicht geeichten Gerät kontrolliert, so wird ein höherer Toleranzwert zugrundegelegt.
  • Die konkreten Werte werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (Abkürzung: PTB) festgelegt. Sie sollten wissen, dass die Messung nur dann rechtskräftig ist, wenn das Gerät in den notwendigen Fristen geeicht wurde und dies nachgewiesen werden kann.
  • Werden Sie außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt, so werden im Jahre 2013 bei Radar-, Laser-, und Lichtschrankenmessungen -3 km/h abgezogen. Hierzu muss Ihre Gesamtgeschwindigkeit weniger als 100 km/h betragen haben.
  • Sind Sie mehr als 100 km/h gefahren, ist der Toleranzwert etwas höher. So werden Ihnen -3 % der gesamten Geschwindigkeit abgezogen. Kommt bei dieser Berechnung eine Dezimalzahl heraus, so rundet man auf die nächste ganze Zahl auf.

Dieser Toleranzabzug gilt außerorts bei Nachtfahrten

  • Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts, die nachts begangen wurde, wird ein anderer Toleranzabzug zugrunde gelegt. Wegen der schlechten Lichtverhältnisse wird eine höhere Zahl abgezogen.
  • In der Nacht werden oft Videomessungen gemacht. So werden Ihnen höchstens 5 % der Gesamtgeschwindigkeit  und mindestens 5 km/h von dem Gesamtwert abgezogen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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