Mindestlohn im Sicherheitsgewerbe
Wie in vielen Branchen gibt es auch im Sicherheitsgewerbe unterschiedliche Tariflöhne und Tarifverträge. Das Dickicht ist je nach Branche kaum durchschaubar. Bis Ende 2013 gilt noch der offizielle Mindestlohn in der Branche, der für 170.000 Beschäftigte gilt.
- Unfair ist die regionale Staffelung. Je nach Bundesland lag im Sommer 2011 der Mindestlohn zwischen 6,53 und 8,50 Euro die Stunde. Baden-Württemberg kam auf 10 Cent mehr.
- Aktuell bis Ende 2013 liegen die Mindestlöhne zwischen 7,50 Euro und 8,90 Euro. Bereits ab Herbst ist eine Neubewertung geplant. In der Systemgastronomie verdient man übrigens ähnlich viel. Sozialverträglich sind solche Löhne eher nicht, sondern eher eine Hartz IV-Falle. Schließlich erwartet man auch exzellentes qualifiziertes Personal im Sicherheitsgewerbe.
Tariflohn in NRW als Beispiel
Auch das offizielle Tarifregister von NRW listet den Tariflohn für die Sicherheitsbranche auf. Der Tarifvertragspartner von ver.di ist der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), Landesgruppe Nordrhein-Westfalen. Hier ist wichtig zu beachten, dass der Tariflohn nur innerhalb des Bundeslandes NRW gilt. Um Ihren regionalen zu finden geben Sie in den Suchmaschinen einfach Ihr Bundesland Tariflohn und Sicherheitsgewerbe ein.
- Hier sind jedoch die Löhne viel höher. Ein Sicherheitsmitarbeiter im Interventions-/Revierdienst, kommt nun auf einen Tariflohn von 11,05 Euro. Serviceleitstellen ohne Anordnungsfunktion verdienen 11,45 Euro die Stunde.
Überall werden zwar Werke der Druckindustrie benötigt, aber auch hier ist der Tariflohn nicht …
- Sicherheitskräfte in den öffentlichen Verkehrsmitteln verdienen ziemlich gut. Sie kommen aktuell auf 12,46 Euro die Stunde.
- Dagegen kommen Sicherheitskräfte in Atomkraftwerken ohne IHK-Prüfung nur auf 12,47 Euro mit IHK Prüfung auf 13,59 Euro. Einfache Pförtner verdienen 5 Euro weniger die Stunde.
- Die Urlaubsregelung sieht aktuell 26 Tage vor. Die Urlaubsgeldregelung gilt nicht für alle. Für Azubis ist nichts festgelegt worden. Daher sollten Sie den Vertrag darauf hin überprüfen, ob er dem Bundesurlaubsgesetz entspricht.
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