Was ist der öffentliche Dienst?
- Der öffentliche Dienst beschreibt alle Tätigkeiten von Beamten und Angestellten an öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Stiftungen sowie Anstalten. Die Arbeitnehmer lassen sich grob in drei Kategorien einteilen, den angestellten Arbeitern, Ärzten und Beamten (Beamte, Richter und Soldaten). Diese drei unterliegen verschiedenen Tarifordnungen, die in der Regel durch Tarifverträge bestimmt werden. (Für Beamte der EU gelten nochmals gesonderte Regelungen).
- Die Tarifverträge werden normalerweise von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschlossen. Nach diesen Verträgen richtet sich dann die Bezahlung. Es gibt einige unterschiedliche Tarifverträge, die sich z.B. je nach Arbeitgeber, Tätigkeit oder Bundesland unterscheiden. Beispiel: Ärzte im öffentlichen Dienst unterliegen einem anderen Tarifvertrag als Lehrer. Auch Angestellte vom Bund unterliegen einem anderen Tarifvertrag als Angestellte des Landes.
Welche unterschiedlichen Tarifgruppen gibt es?
Die Unterteilung der einzelnen Tarifgruppen ist für die drei Kategorien recht identisch. Es gibt bestimmte Gehaltsgruppen, in die man je nach Tätigkeit oder Bildungsabschlusses einordnet. Innerhalb dieser Gehaltsgruppen gibt es dann noch sechs Gehaltsstufen, in denen man je nach Alter, Laufbahn oder zum Teil nach Leistung aufsteigen kann.
- Bei Angestellten im öffentlichen Dienst, die für den Bund oder eine Kommune arbeiten, gibt es die Entgeltgruppen von E 1 bis E 14 (mit aufsteigender Bezahlung). Hier gilt folgende Unterteilung: E 1 bis E 4 An- und Ungelernte, E 5 bis E 8 mindestens 3-jährige Ausbildung (Lehre), E 9 bis E 12 Fachhochschulstudium oder Bachelor und E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master.
- Allerdings gibt es auch hier Sonderregelungen, welche die Bereiche Sozial- und Erziehungsdienste, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Krankenhäuser (keine Ärzte), Sparkassen, Entsorgung, Flughäfen, Verwaltung, Nahverkehr Nordrhein-Westfalen und Versorgungsbetriebe betreffen. Diese Sonderregelungen können auf Seite oeffentlicher-dienst eingesehen werden.
Unter dem Begriff öffentlicher Dienst werden alle Tätigkeiten von Beamten und Angestellten auf …
- Angestellte auf Landesebene werden in folgende Entgeltgruppen eingeteilt: E 1 bis E 4 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten, E 5 bis E 8 abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten, E 9 bis E 12 Bachelor oder abgeschlossene Fachhochschulausbildung und entsprechende Tätigkeiten (z.B. E 11 Lehrer an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen / Lehrer im Bereich Sekundarstufe I im Seiteneinstieg, E 12 Lehrer im Bereich Sekundarstufe II im Seiteneinstieg), E 13 bis E 15 wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom/Master) (z.B. E 13 Diplom-Ingenieure (Univ.) / Lehrer an Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen / wissenschaftliche Mitarbeiter (Doktoranden) an Universitäten).
- Die Einteilung für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern ist etwas weniger komplizierter und beschränkt sich auf vier Gruppen (I bis IV) und sechs Gehaltsstufen.
- Für Beamte gilt dann wiederum eine andere Einteilung, die sich in der Regel nach Ausbildung, Laufbahn, Alter und zum Teil nach Leistung der Beamten richtet. Grob wird das Beamtentum wie folgt unterteilt: einfacher Dienst A 2, A 3 oder A 4, mittlerer nichttechnischer Dienst A 6, mittlerer technischer Dienst A 6 oder A 7, gehobener Dienst A 9, gehobener Dienst mit Bachelorabschluss als Voraussetzung A 10, höherer Dienst A 13.
- Dann gibt es noch die Tarifgruppen für feste Gehälter, die sich Besoldungsordnung B nennt und von B 1 bis B 11 reicht. Die Besoldungsordnung für den Hochschulsektor geht von W 1 (Juniorprofessor) über W 2 (Professor) bis hin zu W 3 (Professor, Institutsdirektor oder Lehrstuhlinhaber). Eine genauere Aufstellung der Tarifgruppen für Beamte finden Sie ebenfalls auf der Seite oeffentlicher-dienst.
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