Die zwei Arten von Tagesmüttern / Tagesvätern
- Die Betreuung von Kleinkindern ist in Deutschland zwar geregelt, doch liegen zwischen Theorie und Praxis deutliche Unterschiede.
- Für Kinder ab 3 Jahren haben Eltern ein gesetzliches Recht auf einen Platz in einer Kindertagesstätte.
- Daneben gibt es speziell für alle jüngeren Kinder unter 3 Jahren die Tagespflege bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater.
- Tagesmütter und Väter können entweder völlig eigenständig sein oder aber mit dem Jugendamt zusammenarbeiten.
- Bei der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt übernimmt das Jugendamt und somit die Stadt einen Teil des Lohns, d. h. der Betreuungskosten und entlasten somit die Eltern. Des Weiteren vermittelt das Jugendamt die Familien zu den Tagesmüttern und Tagesvätern.
Wer sein Kind in eine Tagesbetreuung geben möchte, steht häufig vor der Frage, welche Tagesmutter …
So verhandeln Sie den Lohn als Tagesmutter
- Da die Betreuungsbedürfnisse der Eltern verschieden sind, sollten Sie überlegen, welche Betreuungspauschalen zu welchen Betreuungszeiten Sie anbieten möchten.
- Manche Eltern benötigen beispielsweise nur 3 Tage pro Woche Betreuung, andere dagegen 6 oder 8 Stunden die gesamte Woche.
- Bei der Kalkulation sollten Sie neben Ihrer eigenen Arbeitszeit auch noch Energieverbrauch, Wasser, die Anschaffung und Abnutzung von Spielzeug berücksichtigen.
- In der Regel beinhalten Ihre Lohnkosten kein Essen, keine Windeln und Pflegeprodukte. Wollen Sie diese auch anbieten, sollten Sie diese gesondert als Paket oder Einzelprodukte anbieten.
- Vereinbaren Sie als Tagesmutter oder Tagesvater mit den Eltern einen Betreuungsvertrag. Auch ein Vorvertrag ist üblich, damit Sie Planungssicherheit haben und die Eltern nicht kurzfristig abspringen.
- Erwähnen Sie auch, dass die Betreuungskosten für Kinder steuerlich absetzbar sind und die Kosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung erstattet werden.
- Der durchschnittliche Stundensatz für eigenständige Tagesmütter und Tagesväter liegt bei 3,50 bis 4,50 Euro.
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