Stromanbieter fristgerecht kündigen
Wenn Sie den Vertrag mit Ihrem Stromanbieter kündigen wollen, müssen Sie die, individuell vereinbarte Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist beachten. Bei Umzug verhält es sich jedoch anders. In diesem Fall können Sie den geschlossenen Vertrag, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist von zwei Wochen, kündigen, wenn es sich bei Ihrem Stromanbieter gleichzeitig um den Grundversorger handelt.
- Es ist wichtig, dass Sie den Vertrag mit Ihrem örtlichen Stromanbieter, bei Umzug, rechtzeitig, kündigen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen danach keine weiteren Kosten entstehen.
- Wenn Ihr Stromanbieter auch der Grundversorger ist, können Sie den Vertrag, bei Umzug, mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist kündigen.
- Diese Regelung ist in der Grundversorgungsordnung so verankert.
- Wollen Sie Ihren Stromvertrag beim Grundversorger aus einem anderen Grund kündigen, dann müssen Sie eine Kündigungsfrist von 4 Wochen berücksichtigen.
Wenn Sie mit Ihrem Stromanbieter zufrieden sind, möchte Sie ihn bei einem Umzug sicher gerne …
Bei Umzug die Grundversorgung der Elektrizität einstellen lassen
Die Vertragslaufzeit sowie die Kündigungsfrist entnehmen Sie Ihrem persönlichen Stromvertrag, denn Stromverträge können unterschiedliche Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten enthalten. Beziehen Sie Ihren Strom vom Grundversorger, ist die Kündigungsfrist allerdings kurz.
- Kündigen Sie den Vertrag mit Ihrem Stromanbieter, bei Umzug, unter Einhaltung der zweiwöchigen Frist.
- Die Kündigung muss keiner bestimmten Form entsprechen, aber schriftlich erfolgen.
- Geben Sie darin Ihre persönlichen Daten sowie die Anschrift und Ihre Kundennummer an.
- In die Betreffzeile fügen Sie den Vermerk ein, dass Sie den Stromvertrag wegen Umzug kündigen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen der Stromanbieter die zweiwöchige Kündigungsfrist gewährt.
- Nehmen Sie in das Kündigungsschreiben unbedingt den aktuellen Zählerstand und die Zählernummer auf.
- Bitten Sie zum Schluss um eine schriftliche Kündigungsbestätigung für Ihre Unterlagen.
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