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Strafen im Verkehr - Bußgelder im Überblick

Die Straßenverkehrsordnung regelt alle Einzelheiten des Straßenverkehrs - aber, wie das so ist im Leben - es geht nicht immer alles nach Plan, es passieren Unachtsamkeiten, und manchmal hat man es einfach sehr eilig. Dann hagelt es Strafen im Verkehr: Es gibt ein "Knöllchen" mit Bußgeld und manchmal auch Punkte in Flensburg.

Der Bußgeldkatalog enthält eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten.
Der Bußgeldkatalog enthält eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten. © Gerd_Altmann / Pixelio

Wer kennt das nicht: Zu schnell gefahren, falsch geparkt, in zweiter Reihe gehalten, oder vergessen, sich auf der Fahrt zum Bäcker anzuschnallen ... Der Gesetzgeber schreibt für all diese Verkehrsvergehen im Bußgeldkatalog Strafen fest.

Buß- und Verwarnungsgelder sind keine gesetzlichen "Strafen"

  • Buß- und Verwarnungsgelder sind Ordnungswidrigkeiten, keine Verkehrsstrafen. Sie müssen also keine Angst haben, dass Sie einen Eintrag ins Strafregister bekommen, wenn Sie zu schnell gefahren sind. Bußgelder und Verwarnungsgelder sollen die Verkehrsteilnehmer disziplinieren, sich im Straßenverkehr korrekt zu verhalten.
  • Ab einer Bußgeldhöhe von 40 Euro kommen noch mindestens 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr hinzu, außerdem wird es wesentlich teurer, wenn eine vorsätzliche Verletzung der Verkehrsregeln unterstellt werden kann - das trifft z. B. zu, wenn Sie wesentlich schneller als erlaubt gefahren sind. Auch, wenn Sie bereits Punkte in Flensburg angesammelt haben, kann das zu einer deutlichen Erhöhung des Bußgeldes führen. 

Zu schnell im Verkehr

  • Für zu schnelles Fahren gelten für Pkw innerhalb geschlossener Ortschaften folgende Regelungen: 10 km/h zu viel:  15 € / 11 - 15 km/h: 25 € / 16 - 20 km/h: 35 € - das sind die wohl häufigsten "Sünden" im Straßenverkehr.
  • Bei 21 - 25 km/h zu viel haben Sie dann schon 80 € zu zahlen und es gibt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei - die nächste Stufe bis 30 km/h kostet 100 € und schon 3 Punkte in Flensburg - und so steigert sich das Bußgeld bis 680 € und 4 Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot, wenn Sie mehr als 70 km/h zu schnell gefahren sind.  
  • Ein Fahrverbot kann außerdem verhängt werden, wenn innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h festgestellt wurde.
  • Für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Bußgelder etwas geringer und das Fahrverbot wird erst ab Überschreitungen von 41 km/h verhängt.

Strafen für zu geringes Abstandhalten

  • Bei hoher Geschwindigkeit zu dicht aufzufahren, birgt ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial, deshalb werden solche Verstöße bei Geschwindigkeiten bis 80 km/h mit 25 € Bußgeld, bei zusätzlicher Gefährdung mit 30 € und bei Sachbeschädigung mit 35 € Bußgeld belegt.
  • Die weiteren Bußgelder bemessen sich ebenfalls nach der Geschwindigkeit und dem Abstand und sind unterteilt nach Geschwindigkeiten über 80 km/h und Geschwindigkeiten über 130 km/h. Über ein Formular im Bußgeldkatalog können Sie schnell und unkompliziert ausrechnen, wie hoch die Strafe ist, die auf Sie zukommt. Je geringer Ihr Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug war, desto höher fällt das Bußgeld/die Punkteanzahl in Flensburg und evtl. auch das verhängte Fahrverbot aus.

Fehlerhaftes Verhalten bei Überholmanövern (Auszug)

  • Beachten Sie das Überholverbot nicht, kostet Sie das 70€ und 1 Punkt in Flensburg
  • Überholen Sie im "Schneckentempo": 80€ und 1 Punkt in Flensburg. 
  • Halten Sie keinen ausreichenden Seitenabstand ein, sind 30€ Bußgeld - bei Sachbeschädigung 35€ fällig
  • Permanente Linksfahrer müssen mit 10€ Bußgeld rechnen - bei Behinderung anderer sind Verkehrsteilnehmer sind 20 € Bußgeld vorgesehen.
  • Blinkersetzen vergessen kostet Sie 10€.
  • Rechtsüberholer außerhalb geschlossener Ortschaften werden mit 100€ + 3 Punkten belegt. Das Gleiche gilt für eine unklare Verkehrslage.
  • Wenn Sie dabei auch noch Straßenmarkierungen und Überholverbote missachtet oder andere gefährdet haben, erhöhen sich die Bußgelder beträchtlich und es kommt u. U. ein Fahrverbot hinzu.

Verkehrsverstöße beim Parken (Auszug)

  • Unzulässiges Halten (mehr als 3 Minuten Fahrzeug verlassen) kostet grundsätzlich 10 €. Halten Sie z. B. beim Einkaufen in 2. Reihe werden 15€ fällig. Wenn Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindern oder länger parken, wird es noch teurer.
  • Parken Sie auf Rad- und Gehwegen, an übersichtlichen Stellen, oder im Halteverbot kostet Sie das beispielsweise 15€.
  • Der Bußgeldkatalog enthält noch viele andere Sachverhalte für verkehrswidriges Parken.

Bei Rot über die Ampel gefahren (Auszug)

  • Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, wird es richtig teuer: 200 € - 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
  • Kommt noch Gefährdung hinzu oder es geschieht ein Unfall, kann Sie das 320/ 360 € - 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot kosten.
  • Auch, wenn Sie Fußgänger und Radfahrer behindern oder vor Ampeln mit grünem Pfeil nicht halten, werden empfindliche Bußgelder fällig und Sie bekommen jeweils 3 Punkte in Flensburg.

TÜV und Abgasüberprüfung

  • Überschreiten Sie den TÜV-Termin und die Abgasprüfung um 2 - 4 Monate müssen Sie mit 15 € rechnen, bei 4 - 8 Monaten mit 25 €. Bei mehr als 8 Monaten Terminüberschreitung kostet dies sogar 40 € und 2 Punkte in Flensburg.

Abgesehen von den aufgeführten Ordnungswidrigkeiten finden Sie im Bußgeldkatalog viele weitere Sachverhalte, für die Bußgelder verhängt werden können. Bei Alkoholgenuss ist es ratsam, sich vor der Fahrt eines Promillerechners zu bedienen.

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