So sparen Sie Steuern durch Heirat
- Wollen Sie nach Ihrer Heirat Steuern sparen, ist es wichtig, dass Sie die für Sie optimale Lohnsteuerklassenkombination entsprechend Ihres Gehalts beantragen. So ist es Ihnen möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Steuern zu sparen.
- Wenn Sie keinen Antrag auf eine bestimmte Lohnsteuerklasse stellen, wird Ihnen jeweils die Lohnsteuerklasse IV zugeteilt, was den Abzügen ungefähr denen der Steuerklasse I entspricht. Möchten Sie jedoch aufgrund bestimmter Gegebenheiten eine andere Klasse beantragen, müssen Sie spätestens bis zum 30. November des betroffenen Jahres bei Ihrer Gemeinde oder dem Bürgeramt einen entsprechenden Antrag stellen.
- Zudem müssen Sie sich entscheiden, ob Sie in der Steuer getrennt oder gemeinsam veranlagt werden möchten, denn auch durch das sogenannte Ehegattensplitting kann man Steuern sparen durch Heirat.
Mit dem Ehegattensplitting Steuern sparen
- Das Splittingverfahren bedeutet, dass Ihre zu versteuernden Einkommen zusammengerechnet und anschließend halbiert werden. Ihr so angepasstes Einkommen wird nach dem geltenden Einkommensteuertarif berechnet und die so errechnete Lohnsteuer verdoppelt. So wird die Steuerschuld, die mit steigendem Einkommen zunimmt und auch Progression genannt wird, vermindert.
- Leider rechnet sich die Variante des Splittings nur, wenn Sie oder Ihr Partner eine wesentlich geringere Steuerlast als der andere zu tragen haben oder Einbußen, beispielsweise aus einem Nebenerwerb, zu erwarten sind. Eine genaue Prüfung vor Ihrer Festlegung ist daher unerlässlich.
Mit der Heirat beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Spätestens jetzt ist es Zeit einige Aufgaben …
Die Kombination der Steuerklassen nach der Heirat
- Nach der Heirat wird Ihnen, sofern Sie keine andere beantragen, für jeden Partner die Steuerklasse IV zugeordnet. Diese Klasse ist für Sie dann sinnvoll, wenn Sie beide annähernd das gleiche Einkommen erzielen. Allerdings ist in dieser Variante keinerlei Steuerersparnis, jedoch die Eintragung von Kinderfreibeträgen, möglich.
- Möchten Sie mit der richtigen Kombination Steuern sparen durch Ihre Heirat, haben Sie die Möglichkeit, sich für die Steuerklassen III / V zu entscheiden. Für diese Einstufung gilt für Sie hier die Faustregel: Einer der Partner sollte mindestens 60 Prozent des gesamten Bruttoeinkommens erzielen, um einen steuerlichen Vorteil zu erlangen.
- Derjenige von Ihnen, der mehr Einkommen hat, entscheidet sich für die Klasse III und hat somit weniger Abzüge vom Bruttoeinkommen. Dies kann unter Umständen für werdende Mütter, oder falls Sie in absehbarer Zeit arbeitslos werden sollten, auch ein Vorteil für die jeweilige Berechnungsgrundlage der Zuschüsse sein. Allerdings ergeben sich für Sie im Falle der Steuerklasse V deutlich höhere Steuerbelastungen. Teilweise kommt es in dieser Variation auch zu Steuernachzahlungen, sodass Sie keine Steuern sparen durch Ihre Heirat und den möglichen Wechsel.
- Um Steuern sparen zu können nach die Heirat sollten Sie über die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse sowie die Festsetzung der getrennten oder gemeinschaftlich veranlagten Besteuerung sehr gut nachdenken, um keine steuerlichen Nachteile zu erzielen.
- Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie anhand von diversen Rechnern im Netz eine grobe Voreinschätzung einholen. Um ganz sicher zu gehen, empfiehlt sich für Sie aber auch der Besuch bei einem Steuerberater oder Steuerhilfeverein, wo Sie sich individuelle beraten lassen können.
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