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Steuern beim Hausverkauf - Wissenswertes zur Grunderwerbssteuer

Beim Hausverkauf fallen Steuern an. Die Grunderwerbssteuer zahlt der Käufer als Erwerber. Als Verkäufer haften Sie zusätzlich, falls der Käufer diese nicht in seine Finanzierung eingebunden hat.

Jeder Hausverkauf freut den Fiskus.
Jeder Hausverkauf freut den Fiskus.

Ein Hausverkauf ist ein steuerpflichtiger Vorgang.

Vom Hausverkauf profitiert auch der Fiskus

Als Erwerber des Hauses zahlt der Käufer (wie die Bezeichnung der Steuer schon vermuten lässt) die Grunderwerbssteuer.

  • Die Grunderwerbssteuer ist eine Ländersteuer und ist in der Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Steuersätze liegen zwischen 3,5 und 5 %.
  • Gerechnet wird der Steuersatz auf den Kaufpreis der Immobilie. Beträgt der Kaufpreis 100.000 €, fallen bei einem angenommenen Grunderwerbssteuersatz von 4 % Steuern von 4.000 € an.
  • In die Berechnung der Steuern wird auch das mitverkaufte und in den Kaufpreis eingerechnete Zubehör der Immobilie einbezogen (Einbauküche, Gartenhaus). Hier ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten, und zwar derart, dass bestimmte Gegenstände im Kaufvertrag bezeichnet und nicht als Zubehör verkauft werden. Die Notare helfen hier weiter.

Mit der Beurkundung verlangt der Fiskus seine Steuern

  • Der Notar informiert sofort nach der Beurkundung des notariellen Kaufvertrages das Finanzamt und übersendet eine Kopie des Kaufvertrages. Das Finanzamt übersendet dem Käufer unabhängig von der Fälligkeit und Bezahlung des Kaufpreises einen Grunderwerbssteuerbescheid. Der ausgewiesene Grunderwerbssteuerbetrag ist dann binnen einer bestimmten Frist von meist etwa 6 Wochen fällig und zahlbar.
  • Ein Käufer ist gut beraten, den zwangsläufig anfallenden Betrag für die Grunderwerbssteuer in seine Finanzierung einzuplanen oder aus Mitteln seines Eigenkapitals zu bezahlen. Ist er zahlungsunfähig, kann das Finanzamt nach einer ultimativen Mahnung den Betrag beim Käufer zwangsvollstrecken. Bezahlt der Käufer nicht, riskiert er, dass das Finanzamt eine Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch einträgt.

Beim Verkauf haftet der Verkäufer als Zweitschuldner

  • Das Finanzamt kann beim Hausverkauf auch den Verkäufer der Immobilie auf Zahlung der Grunderwerbssteuer in Anspruch nehmen. Er haftet als Zweitschuldner neben dem Käufer und muss diesen dann seinerseits in Regress nehmen.
  • Die Zahlung der Steuern ist Voraussetzung, dass das Finanzamt dem Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, die wiederum Voraussetzung für die Umschreibung des Eigentums vom Verkäufer auf den Käufer im Grundbuch ist.
  • Zusätzlich können auf der Seite des Verkäufers beim Hausverkauf Steuern anfallen, wenn er eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb wieder mit Gewinn verkauft und sein zu versteuerndes Einkommen die steuerlichen Freigrenzen übersteigt.
  • Die Grundsteuern gehen nach dem Ablauf des Jahres der Eigentumsumschreibung auf den Käufer über. Wird der Kaufpreis vor der Umschreibung schon bezahlt, kann der Verkäufer den Käufer auf Erstattung in Anspruch nehmen.
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