Was zählt zu den Entgeltersatzleistungen?
Entgeltersatzleistungen fallen dann an, wenn ein Arbeitnehmer eine Zeit lang sein reguläres Arbeitseinkommen nicht mehr oder nur noch im geringeren Umfang erhält. Die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung sind in Deutschland für Zahlungen von Entgeltersatzleistungen zuständig.
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Über die gesetzliche Krankenversicherung wird als Ersatzleistung zum Beispiel Krankengeld gezahlt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation länger dauert, als die Entgeltfortzahlung andauert. Auch das Mutterschaftsgeld wird über die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt.
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Weitere Leistungen, die das Entgelt zumindest zeitweise ersetzen, sind beispielsweise das Übergangsgeld, dass je nach Fall von der gesetzlichen Rentenversicherung, der Unfall- oder Arbeitslosenversicherung gezahlt wird. Die Unfallversicherung ist zudem für das Verletztengeld zuständig und die Arbeitslosenversicherung leistet Entgeltersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Teilarbeitslosengeld ebenso, wie das Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.
Steuerliche Berücksichtigung durch Progressionsvorbehalt
Bezogene Entgeltersatzleistungen müssen Sie in der Steuererklärung angeben. Nachweise müssen aber nicht mit angefügt werden. Denn der zuständige Sozialversicherungsträger übermittelt die Daten automatisch auf elektronischem Wege an die Finanzbehörden. Die Datenübermittlung erfolgt dabei jeweils im Folgejahr bis zum 28. Februar.
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Dabei sind in der Steuererklärung alle erhaltenen Zahlungen des Vorjahres anzugeben. Das gilt auch für Zahlungen für das Vorjahr, die bis zum 10. Januar ausgezahlt wurden. Erhalten Sie die Zahlungen erst später, dann werden diese in der folgenden Steuererklärung angegeben. Eine etwaige Rückerstattung von Ihnen an den Sozialversicherungsträger ist ebenfalls anzugeben, denn dadurch können Sie die Steuerlast senken.
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Steuerliche Berücksichtigung finden Entgeltersatzleistungen nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes. Demnach sind diese Leistungen zunächst steuerfrei. Dennoch werden Sie bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes benötigt.
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Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Ersatzleistungen von Sozialversicherungsträgern zunächst zu den sonstigen, steuerpflichtigen Einnahmen hinzugerechnet werden. Diese steuerliche Berücksichtigung dient aber lediglich der Ermittlung des Einkommensteuersatzes. Dadurch ergibt sich ein höherer Steuersatz. Mit diesem erhöhten Steuersatz wird anschließend die zu zahlende Steuerlast ermittelt, in dem vom zu versteuernden Einkommen die Entgeltersatzleistungen wieder abgezogen werden.
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Demnach werden Ersatzleistungen nicht direkt besteuert. Durch den erhöhten Steuersatz müssen Sie als Steuerzahler jedoch in der Regel mehr Steuern bezahlen, als wenn Sie die Leistungen nicht erhalten hätten. Dennoch sind diese Leistungen steuerlich besser gestellt, als viele andere Einkommensarten, wie beispielsweise das reguläre Arbeitseinkommen.
Wenn Sie Lohnersatzleistungen beziehen, sollten Sie sich rechtzeitig über die steuerlichen …
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