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Steuererklärung und Hausbau - welche Kosten steuerlich absetzbar sind

Wenn Sie ein Eigenheim errichten und gewisse Kosten steuerlich geltend machen wollen, müssen Sie unterscheiden zwischen eigener Nutzung oder Vermietung. Lediglich ein Hausbau zum Zwecke der teilweisen oder vollständigen Vermietung hat Auswirkungen in der Steuererklärung. Denn dann können Sie fast alle damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen von der Steuer absetzen.

Nutzen Sie Wohn-Riester, können Sie im Vorfeld des Hausbaus und auch danach Steuern sparen.
Nutzen Sie Wohn-Riester, können Sie im Vorfeld des Hausbaus und auch danach Steuern sparen.

Der Gesetzgeber unterscheidet hinsichtlich einer steuerlichen Anerkennung beim privaten Hausbau, ob Gebäudeflächen selbst genutzt oder vermietet werden. In dem einen Fall betrachtet er das Ganze als reine Privatsache. Als Vermieter kommt er Ihnen steuerlich entgegen.

Hausbau - Selbstnutzung und Vermietung

Die Errichtung eines Eigenheimes können Sie unter Umständen mit staatlicher Förderung (Wohn-Riester, Bausparvertrag) vornehmen. Spätere Reparaturkosten sind teilweise (Lohnkosten der Handwerker) als Werbungskosten absetzbar. 

  • Nur für vermietete Flächen können die mit der Errichtung in Verbindung stehenden Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Selbst wenn ein Vermietungsobjekt leer steht, können Sie Werbungskosten geltend machen.
  • Wenn Sie mit dem Bau eines Eigenheimes Steuern sparen möchten, ist das möglich, wenn Sie den Bau in die Zukunft legen und als mögliche Finanzierung einen Bausparvertrag und Wohn-Riester einsetzen. 
  • Mit Wohn-Riester lassen sich bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Steuerliche Berücksichtigung finden auch Tilgungsleistungen für das Darlehen. Die nach der Errichtung nötigen Reparaturen können Sie als sogenannte haushaltsnahe Handwerkerleistungen (1.200 Euro pro Jahr) in der Steuererklärung geltend machen (Zahlenangaben - Stand 2012).
  • Wenn Sie ein Haus bauen oder kaufen wollen, nehmen Sie ein normales Baudarlehen. In der Steuererklärung hat das keine Auswirkungen.

Vermietungsobjekt - Folgen in der Steuererklärung

  • Möchten Sie in erheblichem Umfang Aufwendungen beim Hausbau in der Steuererklärung, geltend machen, dann können Sie das bei vermieteten Objekten tun. Eine Gewinnerzielungsabsicht sollte vorliegen.
  • Als Vermieter erwarten Sie die Absetzbarkeit von Abschreibungen, Wartungs- und Reparaturkosten, Versicherungen und Gebühren sowie Steuern. Auch die Kosten für die Mietersuche oder einen professionellen Hausverwalter gehören dazu. 
  • Alle in Verbindung mit der Mietsache entstehenden Reisekosten (Mieter, Anwalt oder Verwalter besuchen) sind im Rahmen der Kilometerpauschale steuerlich abzugsfähig.

Achtung: Eine preiswerte marktunübliche Vermietung an Angehörige oder Bekannte können ebenso wie ständige Verluste aus Vermietung (unbegründeter Leerstand) ein Finanzamt dazu bewegen, die steuerliche Anerkennung infrage zu stellen.

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