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Steuererklärung als Azubi - das sollten Sie dabei beachten

Wer seine Ausbildung beginnt, weiß oftmals noch nicht, dass ein Azubi, der jährlich mehr als 7.664 Euro (Stand 2012) verdient, Lohnsteuer zahlen muss. Wie Sie als Azubi eine Steuererklärung machen, erfahren Sie im Folgenden.

Azubis müssen auch eine Steuererklärung machen!
Azubis müssen auch eine Steuererklärung machen!

So machen Sie als Azubi eine Steuererklärung

Sie müssen als Azubi Lohnsteuer zahlen, wenn Sie mehr als ca. 7.500 Euro jährlich verdienen. Überprüfen Sie zuerst die Höhe Ihres Gehalts. Verdienen Sie monatlich mehr als ca. 600 Euro brutto, so müssen Sie eine Steuererklärung als Azubi machen. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach den genauen Grenzen.

  1. Klicken Sie hierzu im Internet die Website des Finanzamtes Elster an und machen Sie eine elektronische Steuererklärung.
  2. Geben Sie zuerst an, dass Sie Arbeitnehmer sind. Dann wird sich sofort die Elster Steuererklärungsmaske öffnen.
  3. Geben Sie nun Ihre Steueridentifikationsnummer an und wie hoch Ihr Gehalt war.
  4. Sie müssen nun die Abzüge angeben. Sie finden jede erforderliche Information hierüber auf Ihrem Lohnnachweis.
  5. Füllen Sie die gesamte Steuererklärungsmaske aus und übersenden Sie sie an Ihr zuständiges Finanzamt.

Sie werden in vier bis acht Wochen Ihren Steuerbescheid für Ihre Steuererklärung als Azubi zugeschickt bekommen. Sie erfahren dann in dem Steuerbescheid, ob Sie einen Betrag nachzahlen oder erstattet bekommen.

Wissenswertes über die Steuererklärung für einen Azubi

  • Sie müssen als Azubi keine Steuererklärung machen, wenn Sie weniger als ca. 7.500 Euro verdienen. Machen Sie erst eine Steuererklärung als Azubi, wenn Sie mehr verdienen.
  • Zahlen Sie monatlich weniger als ca. 80 Euro Lohnsteuer, so entfallen für Sie der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
  • Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob Sie einen Zuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen erhalten können. Der Staat unterstützt vermögenswirksames Sparen für Azubis.
  • Sie sollten das ganze Jahr über Belege für Arbeitsmaterialien sammeln und Sie dann in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. So kann eine Pauschale in Höhe von 1.044 Euro (Stand 2012) jährlich angerechnet werden. Haben Sie darüber hinaus Aufwendungen für die Fahrtkosten und Bewerbungen gemacht, kann sogar noch mehr berücksichtigt werden.
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