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Steuer für Kleinunternehmer - Wissenswertes zu Gewerbesteuer und Umsatzgrenzen

Kleinunternehmer dürfen die Steuer nicht in der Rechnung ausweisen.
Kleinunternehmer dürfen die Steuer nicht in der Rechnung ausweisen.
Kleinunternehmer können Ihr Honorar verdienen ohne Umsatzsteuer ausweisen zu müssen. Sie sollten jedoch wissen, dass Sie grundsätzlich steuerpflichtig sind und es bestimmte Grenzen gibt, die Sie kennen sollten. Sie müssen als Kleinunternehmer eine Steuererklärung machen und eine Einnahmenüberschussrechnung beim Finanzamt einreichen.

Steuergrenzen für Kleinunternehmer wahren

  • Kleinunternehmer sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie müssen sich zuerst beim Finanzamt melden und klären, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind. Das entscheidet stets das Finanzamt. Sind Sie ein Gewerbetreibender, so benötigen Sie den Gewerbeschein. Darüber hinaus gibt es zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden wenig Unterschiede.
  • Sie können Ihren Auftraggebern Ihr Honorar in Rechnung stellen, ohne die Umsatzsteuer auszuweisen, wenn Sie gewisse Grenzen nicht überschreiten.
  • Sie entscheiden selbst, ob Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen oder nicht. An Ihre Entscheidung sind Sie jedoch für fünf Jahre gebunden.
  •  Gesetzlich normiert ist diese Vereinfachung des Umsatzsteuergesetzes in § 19. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesamtumsatz im laufenden Jahr nicht über 17.500 Euro beträgt und im anschließenden Jahr weniger als 50.000 Euro beträgt.
  • Trifft diese Voraussetzung auf Sie zu, so weisen Sie die Steuer nicht in Ihren Rechnungen aus. Dies führt dazu, dass Sie die Steuer auch nicht an das Finanzamt abführen müssen. Sie dürfen Sie jedoch auch nicht in der Vorsteuer geltend machen.
  • Sie können auf Ihrer Rechnung vermerken, dass Sie die Mehrwertsteuer nicht berechnen, da Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden.

Wissenswertes über den Vorsteuerabzug

  • Wer sich auf die Kleinunternehmerregelung beruft, darf seinen Kunden und Auftraggebern keine Steuer berechnen. Sie wählen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden oder darauf verzichten.
  • Verzichten Sie darauf, so weisen Sie die Steuer in den Rechnungen aus und sind vorsteuerabzugsberechtigt.
  • Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann die Umsatzsteuer, die er einnimmt, mit der Mehrwertsteuer, die er zahlen muss, verrechnen.
  • Freiberufler, die am Anfang Ihrer Karriere stehen, haben oftmals hohe Ausgaben für eine Büroausstattung, ein Firmenfahrzeug und Arbeitsmaterialien. Sie können frei entscheiden, ob es sich für Sie lohnt Steuer abzuführen und vorsteuerabzugsberechtigt zu sein oder ob Sie lieber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen.
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