Staatliche Versicherung sind aufgegliedert
- Der deutsche Sozialstaatsgedanke sah immer eine Grundabsicherung seiner Bürger gegen bestimmte, existenzbedrohende Risiken vor.
- Jeder Arbeitnehmer ist zwangsläufig Mitglied in den einzelnen Bereichen der staatlichen Versicherung. Diese ist aufgeteilt in die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.
- Für die einzelnen Versicherungsarten gibt es unterschiedliche Träger, welche innerhalb der Sparte nur bei Krankenversicherungen im Wettbewerb stehen.
- Für die Altersvorsorge und die Rente im Fall der Erwerbsminderung zahlen Sie Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung, Alternativen dazu gibt es nicht. Das Risiko der Arbeitslosigkeit wird durch Beiträge an die Agentur für Arbeit abgesichert.
- Rentenleistungen und Reha-Maßnahmen, welche durch Berufsunfälle oder Berufskrankheiten notwendig werden, trägt die Gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften.
Der Bezug von Altersrente schließt die Unfallrente nicht aus, sondern kann auch nebeneinander …
Ersatzkassen stehen in Konkurrenz
- Einzig bei den Krankenkassen gibt es im Rahmen der staatlichen Versicherungen einen Wettbewerb. Hier sind verschiedene Anbieter am Markt, welche durch den Staat lediglich teilreguliert werden.
- Die oben beschriebenen einzelnen Zweige der staatlichen Versicherungen sind für bestimmte Berufsgruppen in anderen Institutionen zusammen gefasst.
- Freiberuflich Künstler sind über die Künstlersozialkasse abgesichert, welche die Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherungen übernimmt. Die Knappschaft war ursprünglich der Sozialversicherungsträger für die Mitarbeiter im Bergbau und der Schiffahrt. Mit der Einführung der 400 Eurojobs hat die Knappschaft die Überwachung und Steuerung der Sozialabgaben bei Minijobs übenommen.
Weiterlesen:
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- Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung - Sozialversicherungsprüfung
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