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Spesen: Montage - Hinweise

Ein Leben auf Montage, also weitab vom heimischen Herd und Bett, ist stets mit besonderen Kosten verbunden, die aufgrund dieser Art des Broterwerbs anfallen. Daher wird mit einer Auslöse - den Spesen des Arbeiters - angestrebt, diese Ausgaben aufzufangen.

Als Unterkunft genügt einem Monteur meist schon ein Pensionszimmer.
Als Unterkunft genügt einem Monteur meist schon ein Pensionszimmer.

Montage heißt auch ständig woanders zu arbeiten

  • Für den erfahrenen Monteur, der von Einsatzort zu Einsatzort reist, um dort für seine Firma beispielsweise Reparaturen, Wartungen oder Installationsarbeiten zu verrichten, ist es bei immer wiederkehrenden "Baustellen" ein Leichtes noch vor der Abfahrt alles geregelt zu wissen.
  • Zum Teil ist bereits eine Stammunterkunft vorhanden, die Speiselokale sind bereit erforscht und somit weiß der Betreffende, mit wie viel montagebedingten Ausgaben er zu rechnen hat. Die Verhandlung über die anfallenden Spesen fällt ihm daher in solchen Fällen wesentlich leichter als in vollkommen neuen "Arbeitsgebieten".

Anfallende Spesen müssen gedeckt werden

Es sind für den Monteur nicht allein die Verrichtung von speziellen Arbeiten in einer fremden Firma, um die er bemüht sein muss, er muss auch an eine Unterkunft und an seine Verköstigung denken, und dies am besten bereits vor seiner Ankunft am jeweiligen Ort geregelt haben. Hiernach ist es dann auch möglich, die anfallenden Spesen für den Montageaufenthalt auszuhandeln.

  • Hier werden durch den Arbeitgeber gerne Pauschalen angeboten, die für beide Parteien die beste Lösung darstellen, da so der Verwaltungsakt wegfällt und nicht Rechnung für Rechnung überprüft und nachträglich genehmigt werden muss.
  • Die sogenannte Auslöse ist schließlich reine Verhandlungssache und wird durch keinen Tarifvertrag geregelt. Wer hier nicht am Ende ein Minus erwirtschaften möchte, ist gut beraten, schon im Vorfeld die einzelnen Ausgaben in Erfahrung gebracht zu haben.
  • Suchen Sie also Vergleichspreise von angemessenen Pensions- bzw. Hotelzimmern heraus und legen Sie diese in ausgedruckter Form vor. Ebenso sollten Sie Speisekarten von Bringdiensten bereithalten können, um eine Übersicht über die vor Ort vorherrschenden Preise auf dem Gebiet der Nahrungsbeschaffung vorlegen zu können. 
  • Sie müssen bei der Verköstigung nicht durchweg Pizza- oder Schnellimbisspreise berücksichtigen. Zu Ihrer Berechnungsgrundlage für anfallende Spesen sollte auch gelegentlich eine aufwendigere Mahlzeit zugezählt werden dürfen.
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