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Sozialplan: Punktesystem - Informatives

Auch Behinderungen müssen beim Sozialplan berücksichtigt werden.
Auch Behinderungen müssen beim Sozialplan berücksichtigt werden.
Ein Sozialplan kommt zur Anwendung, wenn betriebliche Änderungen durch Auslagerung, Änderung des Personalbestandes oder andere Veränderungen anstehen, die die Arbeitnehmer betreffen. Das Punktesystem klärt in der Regel die Höhe der Abfindung und die Mitarbeiter, die entlassen werden können.

Sozialplan - Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

  • Wenn Massenentlassungen oder andere Änderungen im Betrieb anstehen, die Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, muss bei größeren Betrieben ein Sozialplan erstellt werden. Dieser Plan soll die Nachteile mildern, die dem Arbeitnehmer durch die betriebsbedingten Veränderungen entstehen. Das kann ein bevorstehender Umzug sein, der durch die Umlagerung von Betriebsstätten ansteht, oder die Höhe der Abfindung sein, die mit der Entlassung einhergeht. Das Punktesystem regelt die Höhe der Abfindung.
  • Doch nicht jeder Betrieb muss einen Sozialplan erstellen. Kleinere Betriebe und neu gegründete Unternehmen sind im Normalfall davon ausgeschlossen. Wird allerdings ein solcher Plan erstellt, gilt er für alle Arbeitnehmer, die von den Änderungen betroffen sind. Lediglich Angestellte, die kurz vor der Rente stehen oder leitende Angestellte können aus dem Plan herausfallen. Für sie gelten andere Regelungen.

Mit dem Punktesystem die Höhe der Abfindung bestimmen

Das Punktesystem zur Berechnung der Höhe der Abfindung greift im Normalfall bei einer Insolvenz, wenn der Umfang für den Sozialplan begrenzt ist. Dann ist nur eine bestimmte Summe vorhanden, die nach den vier Kriterien Behinderung, Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltspflichten, verteilt wird. 

  • Hier gilt: Sie bekommen pro vollendeten Lebensjahr ab dem 18. Lebensjahr einen Punkt. Es sind maximal 55 Punkte möglich. Dann ist im Normalfall das Rentenalter erreicht.
  • Die Punkte für die Betriebszugehörigkeit errechnen sich aus zwei verschiedenen Sachverhalten. Sie erhalten 1 Punkt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit bis zu 10 Betriebsjahren. Ab dem 11. Jahr erhalten Sie zwei Punkte pro beendetem Dienstjahr.
  • Sind Sie für einen geschiedenen Ehepartner unterhaltspflichtig, bekommen Sie 8 Punkte. Bei Kindern erhalten Sie 4 Punkte pro Kind, für das Sie unterhaltspflichtig sind. Bei Behinderungen erhalten Sie 5 Punkte bei einem Behinderungsgrad von über 50 - pro Grad also 10 Punkte.
  • Die Berechnung erfolgt dann, indem ein Verteilungsschema nach Punkten festgelegt wird. Dann wird die Gesamtpunktzahl der Arbeitnehmer ermittelt. Am Ende erfolgt dann die Teilung der gesamten Abfindungssumme durch diese Gesamtpunktzahl. So wird die Summe ermittelt, die für die Abfindung zur Verfügung steht. Ist diese bekannt, kann für jeden Arbeitnehmer die individuelle Abfindungssumme anhand seiner Punktzahl ermittelt werden.
helpster.de Autor:in
Diana Kossack
Diana KossackIm Bereich Schule gibt Diana ihr Wissen aus Ihrem Studium der Germanistik, Romanistik und Journalismus weiter. Außerdem schreibt die Autorin regelmäßig über Beruf & Karriere und gibt auch bei uns zahlreiche Tipps & Tricks weiter.
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