So setzt sich Ihr sozialpflichtiges Einkommen zusammen
Oft werden die Begriffe Bruttogehalt und sozialpflichtiges Einkommen synonym verwendet. Dies ist allerdings ein Irrtum, da diese unterschiedlich hoch ausfallen können.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sind grundsätzlich alle Abzüge auf Ihrem Lohnbescheid, welche an die Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung entrichtet werden. Diese werden zum Teil von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bezahlt.
- Sozialpflichtiges Einkommen ist hierbei die Einkommensgrenze, zu der Sie die aufgezeigten Beiträge voll entrichten müssen.
- Allerdings gibt es hier auch eine Obergrenze. So müssen Sie im Westen Deutschlands ab einem Bruttoeinkommen von 5.800 Euro im Monat keine Abgaben mehr für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherunge bezahlen. Für die Pflege- und Krankenversicherung gilt eine Einkommensobergrenze von 3.937,50 Euro im Monat.
- Im Osten Deutschlands liegt die Einkommensobergrenze für die Pflege- und Krankenversicherung ebenso bei 3.937,50 Euro im Monat. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung zählt in dieser Region allerdings schon ein monatliches Bruttogehalt von 4.900 Euro als Grenze.
- Sollten Sie einen sogenannten Minijob, also eine Arbeit verrichten, bei der Sie monatlich mit weniger als 400 Euro entlohnt werden, müssen Sie übrigens keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Beschäftigt ein Unternehmen in Deutschland Angestellte, muss es bestimmte Abgaben zur …
(Stand: Oktober 2014)
Das müssen Sie bei der Steuererklärung angeben
- Sollten Sie einen Minijob ausüben, wird sich in der Regel Ihr Arbeitnehmer um die steuerlichen Angelegenheiten kümmern. Hierfür wird meist die geringe anfallende Lohnsteuer pauschal vom ihm entrichtet. Des Weiteren muss auch nur der Arbeitnehmer Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherung bezahlen.
- Sind Sie normaler Arbeitnehmer, auch im öffentlichen Dienst, müssen Sie ganz normal und wie gewohnt Ihre Steuererklärung einreichen. Hierfür benötigen Sie die Anlage N, um Ihre Einkünfte offen zu legen.
- Diese Anlage besteht aus insgesamt drei Seiten, wobei Sie auf der ersten Seite Ihre gesamten Einnahmen des betrachteten Zeitraumes angeben müssen. Hier müssen Sie allerdings Ihren Bruttolohn und nicht das sozialpflichtige Einkommen angeben.
- Auf den anderen zwei Seiten können Sie Ihre Werbungskosten angeben. Dies sind Kosten, welche Sie entrichten müssen, um Ihre Arbeit ausführen zu können. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten, welche durch Fortbildungen angefallen sind, Arbeitswege oder auch Kosten, die für Ihre Büroeinrichtung angefallen sind.
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