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- T-Konto
Das Soll und Haben des T-Kontos
- Soll und Haben sind Begriffe aus dem kaufmännischen Rechnungswesen.
- Soll ist ein Begriff, der bei einem T-Konto links steht. Soll ist das Gegenteil von Haben. Für Konten ist nach der Buchungslogik festgelegt, wann ein Betrag im Soll und wann er im Haben gebucht wird.
- Bucht man einen Wert auf einem Erfolgskonto im Soll, so wirkt sich dies als ein Aufwand aus.
- Bucht man einen Wert auf das aktive Bestandskonto im Soll, wirkt sich dies als Zahlungseingang aus. Ein Solleingang auf einem passiven Bestandskonto wirkt sich als Zahlungsabgang aus, zum Beispiel als eine Werteminderung wegen der Begleichung einer Verbindlichkeit.
- Haben beschreibt dagegen die rechte Seite eines T-Kontos. Die Buchungslogik, die der doppelten Buchführung zugrunde liegt, definiert in der Erklärung genau, wann ein Wert im Haben gebucht wird. So schlägt sich der Wert als Ertrag nieder, wenn er bei einem Erfolgskonto als Haben gebucht wird. Verzeichnet man einen Betrag hingegen auf einem aktiven Bestandskonto im Haben, so wirkt er sich als Geldabgang aus. Verzeichnen Sie den Betrag hingegen auf einem passiven Bestandskonto, wirkt sich die Buchung im Bereich haben als Zahlungszugang aus. Dies ist der Fall, wenn eine Verbindlichkeit beglichen wird und beispielsweise Ihre Rechnung von einem Kunden beglichen wurde.
- Sie sollten zur Erklärung wissen, dass Sie beide Seiten des Kontos, also Soll und Haben, aufbuchen können. Sie sollten Ihren Saldo beim Abschluss des Kontos auf der richtigen Seite haben. Ein Habensaldo ist allerdings nur auf Ertrags- und passiven Bestandskonten, und nicht auf aktiven Bestandskonten möglich. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass Sie beispielsweise keinen Gegenstand besitzen können, der einen Sachwert unter null Euro vorweist. Dies ist logisch nicht möglich. Sie können auch kein Aufwandskonto haben, auf dem ein Habensaldo zulässig wäre. Dies wird Ihnen ebenfalls als Buchungsfehler angezeigt, da es nicht der buchhalterischen Logik entspricht.
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