Alle Kategorien
Suche

Skonto ausrechnen - so geht's

Skonto ausrechnen - so geht's1:33
Video von Samuel Klemke1:33

Haben Sie auch schon mal auf einer Rechnung die Zahlungskondition „Zahlbar nach 7 Tage mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen netto“ gelesen? Was bedeutet das eigentlich und wie können Sie ausrechnen, wie viel diese 2 % in Euro sind?

Skonto ist ein Rechnungsnachlass

  • Skonto wird in der Regel gewährt, wenn Ware verkauft wird, diese allerdings – aus welchen Gründen auch immer – nicht sofort bezahlt werden muss. Nicht üblich ist ein Skontoabzug bei Dienstleistungen oder bei Rechnungen, bei denen Ware und Leistungen gemischt verkauft werden – wie etwa in einer Autowerkstatt oder Ähnlichem.

  • Als Privatmann finden Sie Zahlungsvereinbarungen mit Skonto zum Beispiel im Baubereich. Kaufen Sie Baumaterial bei einem Groß- und Einzelhändler ein und vereinbaren mit diesem die Zahlung der Rechnung innerhalb von 30 Tagen, so wird er Ihnen vielleicht das Angebot machen, die Rechnung binnen weniger Tage mit einem Skontoabzug zu begleichen. Der Verkäufer wird Ihnen den Betrag meist gleich ausrechnen.

  • Es handelt sich dabei um einen Rechnungsnachlass, der in Prozent angegeben wird. Verwechseln Sie es aber nicht mit Preisrabatten, wie Mengenrabatte oder Ähnlichem. Das Skonto ist immer abhängig von einem gewissen Zahlungsziel bzw. einem Zahlungsdatum.

  • Der Grund für die Gewährung von Skonto liegt insbesondere darin, dass der Kunde für sein schnelles Zahlen belohnt wird, und dem Lieferanten dadurch kurzfristig liquide Mittel zur Verfügung stehen. Außerdem vermindert der Verkäufer sein Ausfallrisiko, da die Rechnungen schneller bezahlt werden.

Das Ausrechnen geht ganz einfach

  • Skonto wird immer vom Rechnungsbetrag errechnet – das bedeutet vom Bruttobetrag. Als Privatmann unterscheiden Sie zwar nicht zwischen netto (= ohne Mehrwertsteuer) und brutto (= inkl. Mehrwertsteuer); Sie müssen aber wissen, von welchem Betrag die den Prozentsatz errechnen.

  • Bei einem Skontoabzug von 2 % ergibt sich also folgende Rechnung:

    Bruttobetrag x 2 % = Skontoabzug

    Bruttobetrag – Skontoabzug = zu zahlender Betrag

    Beispiel: 150 Euro Rechnungsbetrag Brutto, 2 % Skonto

    150 Euro x 2 % (oder x 0,02) = 3 Euro

    150 Euro – 3 Euro = 147 Euro zu zahlender Betrag

  • Falls Sie Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, sollten Sie beachten, dass die Vorsteuer nur vom bezahlten - also vom verminderten - Betrag bezogen werden darf. Trotzdem dürfen Sie das Skonto nicht vom Netto, sondern wie beschrieben vom Brutto ausrechnen. In der Regel buchen Sie den vollen Brutto- und Vorsteuerbetrag ein und korrigieren die Vorsteuer beim Abzug des Skontobetrages.

Grundsätzliches zum Skonto

Wie oben bereits erwähnt: Mit dem Skonto belohnt der Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen die Kunden, die innerhalb einer bestimmten festgesetzten Frist bezahlen.

  • Als Verkäufer oder Anbieter können Sie die Frist selbst bestimmen, sowie den Skontosatz, den der Kunde vom Rechnungsbetrag abziehen darf. Bedenken Sie, dass Sie die Sätze, sobald Sie sie einmal eingeführt haben, nur noch schwer senken können. In der Regel liegt der Skontosatz zwischen zwei und drei Prozent.
  • Das Skonto müssen Sie als Kunde immer vom Zieleinkaufspreis von Waren und Dienstleistungen abziehen bzw. können als Verkäufer den Skontoabzug nur auf diesen Preis gewähren und berechnen.
  • Der Zieleinkaufspreis ergibt sich, wenn Sie vom Ausgangspreis Rabatte abziehen oder Zuschläge hinzurechnen. Bei Rabatten kann es sich beispielsweise um einen Mengen- oder Mängelrabatt handeln. Zuschläge können z.B. wegen des Kaufs von Mindermengen anfallen.
  • Sie sehen, dass das Skonto aus ökonomischer Sicht nicht mit Rabatt gleichzusetzen ist. Rabatte werden immer auf den Ausgangspreis (auch Listenpreis) gewährt, Skonto wird hingegen immer auf den Zieleinkaufspreis gewährt. Haben Sie keine Rabatte oder Zuschläge zu verrechnen, dann stimmt der Ausgangspreis mit dem Zieleinkaufspreis überein. In diesem Fall können Sie das Skonto direkt vom Ausgangspreis abziehen und berechnen.
  • Die Zahlungsfrist und den Skontosatz müssen Sie als Verkäufer auf der Rechnung ausweisen. Als Käufer dürfen Sie vom Zieleinkaufspreis den angegebenen Abzug vornehmen, wenn Sie in der genannten Frist bezahlen.
  • Der Zieleinkaufspreis abzüglich des Skontos ergibt den Bareinkaufspreis.
  • Es ist möglich, dass jetzt noch Transport- oder Verpackungskosten anfallen. Diese schlagen Sie als Verkäufer auf den Bareinkaufspreis auf. Sie erhalten dann den Bezugs- oder Einstandspreis. Beachten Sie als Käufer, dass Sie von Transport- oder Verpackungskosten niemals ein Skonto abziehen dürfen, d.h., Sie sollten diese Kosten, falls sie bereits im Rechnungsbetrag inbegriffen sind, zuerst herausrechnen und dann das Skonto abziehen. In der Regel sollten allerdings bei Rechnungen, die ein Skonto gewähren, Transport- oder Verpackungskosten ausdrücklich aufgelistet sein.

Weitere Autorin: Anna-Maria Schuster