Selbstständigkeit - wozu und in welchem Maß?
- Selbstständigkeit sollten Sie als Elternteil so weit wie möglich fördern, da durch diese frühe Selbstständigkeit auch im weiteren Lebenslauf viele Sprünge, die andere zu späteren Zeitpunkten machen müssen, erleichtert werden. Verwechseln Sie jedoch Verselbstständigung nicht mit Vernachlässigung. Ein Kind sein Brot selbst schmieren zu lassen, ist etwas anderes als nichts Essbares im Haus zu haben.
- Liebe und Zuwendung sind wichtige Dinge, die Kindern und Jugendlichen nicht fehlen sollten - diese sollten Sie auch nicht entziehen. Auch Aufmerksamkeit und Lob einzusetzen, ist eine wichtige Methode, um das Selbstvertrauen Ihres Kindes zu fördern. Und diese Selbstständigkeit ist es, die das Kind braucht, um selbstständig handeln, kleinere Entscheidungen treffen und den Schulweg allein gehen zu können.
- Gehen Sie den Schulweg mehr als einmal mit Ihrem Nachwuchs gemeinsam - um die Eigenständigkeit daraufhin zu erproben. Lassen Sie testweise Ihr Kind allein gehen.
- Wichtig ist, dass Sie alle Maßnahmen, die Sie einsetzen, mit Ihrem Kind kommunizieren. Machen Sie Ihre Absichten, Ihre Vorstellungen transparent und nachvollziehbar, so wird Ihr Kind sich eher daran halten, als wenn es keine Vorstellung hat, aus welchem Grund was geschieht und welche Regeln es gibt.
Schulweg: Wie Sie sich trotzdem sicher sein können
- Empfehlenswert, trotz des Aufruhrs gegen zu frühen Handybesitz, ist es, Ihrem Kind ein Handy mitzugeben. Es muss nicht das neueste Smartphone sein, sondern ein ganz normales Handy ohne Sonderfunktionen genügt. Ein geringes Guthaben ebenfalls und die Einspeicherung Ihrer Handy- oder Festnetznummer. So ist es möglich, dass Ihr eigenständiger Grundschüler sich meldet, sobald er in der Schule angekommen ist und sobald er von dort los läuft.
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind ein Codewort oder eine Codefrage für den Fall, dass jemand dieses von der Schule abholen soll, wenn Ihnen etwas passiert. Zugleich ist diese Frage eine Methode, die einen möglichen Entführer im ersten Moment irritiert und Ihrem Sohn oder ihrer Tochter Zeit verschafft, wegzulaufen. Ein Beispiel ist das Codewort "Katzenpudel", nach diesem kann Ihr Kind dann im Zweifelsfall fragen, wenn jemand behauptet, er sei von Ihnen als Elternteil beauftragt, Ihren Nachwuchs abzuholen. Einen wirklichen Abholer sollten Sie über die Frage beziehungsweise Antwort informieren.
- Informieren Sie die Lehrer über Ihre Methoden, zudem über die eingeführte Selbstständigkeit. So können die Lehrer entsprechend handeln, sollte Ihr Kind nicht in der Schule ankommen. Denken Sie jedoch daran, in der Schule anzurufen, wenn Ihr Kind mal krank sein sollte - damit keine Irritationen entstehen.
- Gehen Sie den Schulweg mehrfach mit Ihrem Kind gemeinsam und legen Sie einen Weg fest, sollte es Alternativen geben - so können Sie sich sicher sein, dass Ihr Kind auf jeden Fall diesen einen Weg gegangen sein wird. Erklären Sie Ihrem Kind die genauen Gründe für Ihre Erwartungen.
Wenn ein Kind soziale Auffälligkeiten aufweist, hat dies häufig einen tieferen Hintergrund. Dieser …
Weiterlesen:
- Gewaltätigkeit in der Grundschule - was tun, wenn Ihr Kind auffällig wird?
- Busse streiken - zur Schule kommen die Kinder so
- Schule frei wegen Schnee - ab welcher Wetterlage Ihr Kind nicht zur Schule gehen muss
- Besuchsrecht des Vaters regeln - einige Anregungen für eine gute Lösung
- Übersicht: Alles zum Thema Grundschule
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?