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Schadenfreiheitsklasse übernehmen - so geht's

Der Schadenfreiheitsrabatt ist in der Regel personengebunden. Es ist jedoch möglich, die erworbene Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person zu übernehmen, wenn dafür die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann man die Rabatte einer anderen Person übernehmen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann man die Rabatte einer anderen Person übernehmen.

Eigene Schadenfreiheitsklasse übertragen

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann die eigene Schadenfreiheitsklasse auf eine andere Person übertragen werden.

  1. Zu den Grundvoraussetzungen, um die Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person übernehmen zu können, gehört unter anderem, dass sich die entsprechenden Fahrzeuge in der gleichen Risikoklasse befinden.
  2. Außerdem muss die übernehmende Person das Fahrzeug des bisherigen Rabattempfängers regelmäßig gefahren haben.
  3. Des Weiteren muss der bisherige Nutzer des Rabattes der Übertragung auf eine andere Person zustimmen.
  4. Bedenken Sie auch, dass Sie im Fall der Übertragung, Ihre Schadensfreiheitsklasse unwiderruflich verlieren.

Rabatt auf die Versicherungsprämie übernehmen

Personen, bei denen es in der Regel unproblematisch ist, einen Schadensfreiheitsrabatt zu übernehmen, sind Verwandte ersten und zweiten Grades. Aber auch Personen, die in einem Haushalt leben sowie juristische Personen können von der Übetragung profitieren. Möchte man den Rabatt eines verstorbenen Verwandten übernehmen, ist dies durch die Vorlage der Sterbeurkunde möglich.

  • Eine Übertragung der Schadensfreiheitsklasse findet häufig in Familien Anwendung. Insbesondere dann, wenn Eltern oder Großeltern nicht mehr Auto fahren können oder wollen. In diesem Fall profitieren die Kinder oder Enkel von den Rabatten.
  • Allerdings gibt es dabei eine wesentliche Beschränkung. Demnach kann eine Person, die Ihren Führerschein erst drei Jahre besitzt, keinen Rabatt für 30 schadensfreie Jahre beanspruchen, sondern nur für die Zeit des Führerscheinbesitzes. Die Differenz entfällt in diesem Fall.
  • Daher sollten Sie vorab überlegen, bei welchen Personen eine Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte tatsächlich Sinn macht.

Die Voraussetzungen für eine Übernahme der Schadenfreiheitsrabatte werden von den einzelnen Versicherungsgesellschaften bestimmt und können daher in einigen Punkten voneinander abweichen. In den Vertragsgrundlagen Ihrer Versicherung können Sie die Voraussetzungen nachlesen.

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