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In Zeiten des Klimaschutzes wird es immer wichtiger, sein Gebäude so auszustatten, dass die vorgeschriebenen Normen eingehalten werden oder aber noch weiter verbessert werden. Ältere Häuser müssen zumeist von Grund auf saniert werden, um Wärmeschutz zu optimieren und Energie zu sparen. Natürlich bedingt dies hohe Sanierungskosten, die teilweise auch vom Staat gefördert werden.
Sanierungskosten können steuerlich berücksichtigt werden
- Sanierungskosten können schon seit Jahren bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Zu den meisten dieser Sanierungsarbeiten gehört seit jeher der Wärmeschutz. Allerdings gibt es aber auch noch eine andere Variante von Sanierung, die ebenfalls Berücksichtigung erhält.
- Es besteht eine Energieeinsparungsverordnung, die der Gesetzgeber vorgegeben hat. Wenn diese Werte unterschritten werden und zwar um mehr als 30 Prozent, können Sanierungskosten auf Jahre hinaus in gestaffelten Sätzen abgeschrieben werden. Dies gilt jedoch nur für Neubauten.
- Für eine energetische Sanierung beträgt die Abschreibungszeit als Erhaltungsaufwand 5 Jahre. Führt ein Vermieter aber mehrere Sanierungsarbeiten als nur die energetische Sanierung durch, kann er dies dann nur mit 2 Prozent jährlich geltend machen.
- Bei selbstgenutztem Wohneigentum gibt es auch eine Verordnung die besagt, dass wer eine energetische Sanierung vornimmt, in den Jahren von 2009 bis 2013 seine Einkommensteuer einmalig um 10 Prozent der auf die Sanierung entfallenden Investitionen mindern kann. Hier liegt die Höchstgrenze jedoch bei 4.500 Euro.
- Da sich die gesetzlichen Verordnungen immer wieder einmal ändern, sollten Sie ob Vermieter oder Selbstnutzer sich im Vorfeld auf jeden Fall durch einen Steuerberater informieren lassen. Hier will ja niemand Gefahr laufen, eventuell auf seinen Sanierungskosten sitzen zu bleiben.
Wer einen Grundstückskauf anstrebt, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Steuern …
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