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Rufbereitschaft - darauf sollten Sie während der Bereitschaft achten

Bereitschaftsdienst umfasst auch Sonn- und Feiertage.
Bereitschaftsdienst umfasst auch Sonn- und Feiertage.
Rufbereitschaft kann mitunter lästig sein. Vor allem dann, wenn sie außerhalb der regulären Arbeitszeit fällt und Sie z. B. zu Hause oder im Urlaub unterwegs sind, jedoch einsatzbereit sein müssen. Gerade jedoch außerhalb der regulären Arbeitszeit sollten Sie einige Dinge beachten.

Bereitschaft im Arbeitsleben

  • Eine Rufbereitschaft als solche ist in jedem Berufsfeld und folglich an jedem Arbeitsplatz möglich. Ob Sie ein Anstellungsverhältnis wahrnehmen oder als Freelancer tätig sind, spielt hierbei ebenfalls keine Rolle.
  • Einzig, wenn Sie Ihr eigener Chef sind, werden Sie regeln können, nicht zwingend auf jede Anfrage zu reagieren. Andernfalls besteht jedoch eine Pflicht, auf die Anliegen Ihres Vorgesetzten sowie auch Ihrer Kunden im Rahmen der Arbeit zeitnah einzugehen.
  • Die Bereitschaft im klassischen Sinne erstreckt sich nun oftmals nur auf die Arbeitszeit, bei welcher Sie im Falle von Problemen kontaktiert werden können. In einigen Berufsfeldern, z. B. der Polizei, den Ärzten oder aber auch den Wartungs- sowie Hausmeisterdiensten, kann es darüber hinaus noch zu Bereitschaftszeiten außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit kommen.
  • Die Rufbereitschaft als solche wird dabei jedoch nicht einzeln vergütet, sondern gilt als komplett arbeitsfreie Zeit. Auch wenn Sie also mehrere Wochen hintereinander Bereitschaft hätten, werden Sie so noch keinen größeren Lohncheck erhalten.
  • Stattdessen werden Sie nur im Falle einer notwendigen Arbeit und dann im Rahmen des jeweiligen Stundenlohns entlohnt. Müssen Sie z. B. als Techniker einen nächtlich stehen gebliebenen Fahrstuhl plötzlich wieder in Gang bringen, wird Ihnen ein Nachtzuschlag zustehen, mehr aber auch nicht.
  • Die Kosten für An- und Abreise sind von Ihnen zu tragen, können jedoch steuerlich und möglicherweise auch im Vorfeld bei Ihrem Chef geltend gemacht werden.

Hinweise zur Rufbereitschaft

  • Die Rufbereitschaft kann Sie auch im Urlaub treffen. Denn tatsächlich können Sie, da es sich um freie Zeit handelt, auch währenddessen Urlaub machen. Hierfür müssen Sie nur beachten, dass im Bereitschaftsfall eine Aufnahme der Arbeit zeitnah möglich ist.
  • Als Techniker sollten Sie also nicht nach Hawaii fliegen. Jedoch können Sie, wenn es sich um computergebundene Tätigkeit handelt, auch Ihren Laptop einpacken. Solange Sie erreichbar sind und die Arbeit aufnehmen können, sind Sie in Ihrer Freizeitgestaltung völlig frei.
  • Wenn Sie nun arbeitstechnisch dermaßen gefordert sind, dass Sie in hoher Frequenz an die Arbeit gerufen werden, liegt indes ein Bereitschaftsdienst vor. Dies ist im Unterschied zur normalen Rufbereitschaft zu sehen, da Sie hierbei keinerlei freizeitliche Aktivitäten wahrnehmen können. Diesem liegen, genau wie der Abrufarbeit, die sich auf eine einzelne längere Tätigkeit bezieht, unterschiedliche Richtlinien zugrunde.
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