Was Sie benötigen:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Führerschein
- Personalausweis
- AU-Nachweis
- TÜV-Nachweis
- Geld
Rote und weitere Kennzeichen richtig nutzen
- Wenn Sie beim Straßenverkehrsamt ein Kennzeichen beantragen möchten, müssen Sie zwischen den nachfolgenden Kennzeichen unterscheiden: Rote Kennzeichen, grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Überführungskennzeichen, Saisonkennzeichen, Militärkennzeichen, Diplomatenkennzeichen, Behördenkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, Autokennzeichen sowie wahrscheinlich ab Sommer 2012 noch das Wechselkennzeichen.
- Bei so vielen verschiedenen Kennzeichen stellt sich die Frage, welches Sie benötigen, um Ihr Auto von A nach B zu kutschieren. Rote Kennzeichen kennen Sie sicherlich und Ihnen wird bekannt sein, dass diese für vorübergehende Fahrten im Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen. Allerdings wird das Straßenverkehrsamt Ihnen rote Kennzeichen verweigern, denn die werden nur noch an Händler und Kfz-Betriebe übergeben.
- Grundsätzlich können Sie sich Folgendes merken: Rote Kennzeichen dürfen Fachbetriebe nur für betriebliche Fahrten, wie z. B. Überführung von Kfz, Testfahrten und Probefahrten nutzen. Grüne Kennzeichen befreien land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge von der Steuer. Ausfuhrkennzeichen, auch unter dem Namen "internationales Kurzkennzeichen" bekannt, erlauben es, ein Kfz ins Ausland zu bringen. Saisonkennzeichen begrenzen die Kfz-Fahrten auf bestimmte Jahreszeiten.
- Um im In- oder Ausland ein noch unangemeldetes Auto zu fahren, müssen Sie ein Überführungskennzeichen beim Straßenverkehrsamt beantragen. Differenzieren Sie dabei zwischen einem Kurzzeitkennzeichen, einem Ausfuhrkennzeichen und einem Auslandskennzeichen. Mit einem Ausfuhrkennzeichen dürfen Sie ein noch ungemeldetes Fahrzeug exportieren, mit einem Auslandskennzeichen außer Landes fahren. Die Vorschriften für diese Kennzeichen sind sehr spezifisch.
- Damit Sie nun Ihr noch unangemeldetes Auto im Inland von einem Ort zum anderen fahren können, sollten Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Versäumen Sie nicht, eine Versicherung zu kontaktieren, denn bei der Anmeldung im Straßenverkehrsamt werden Sie eine Versicherung benennen müssen, die das Fahrzeug während der Überführung versichert.
Die Frage nach einem Überführungskennzeichen steht immer im Raum, wenn eine Fahrt mit einem nicht …
Kurzzeitkennzeichen zur Fahrzeugüberführung beantragen - Hinweise
Rote Kennzeichen sind unter dem Namen "Händlerkennzeichen" bekannt und werden nur an Kfz-Fachbetriebe ausgehändigt. Wie bereits mitgeteilt, werden Sie für eine private Kfz-Überführung ein Überführungskennzeichen, genauer ein Kurzzeitkennzeichen, beim Straßenverkehrsamt beantragen müssen.
- Ein solches Kurzzeitkennzeichen ist für Inlandsüberführungen 5 Tage und als Ausfuhrkurzkennzeichen 14 Tage gültig.
- Das Straßenverkehrsamt berechnet Ihnen für das Kurzzeitkennzeichen eine Bearbeitungsgebühr, die je nach Ort leicht variieren kann, in Höhe von etwa 10-15 €. Hinzu kommen noch die Ausstellungskosten (Kennzeichenkosten) von etwa 20-25 €. D. h., das Kurzkennzeichen wird Sie beim Straßenverkehrsamt etwa zwischen 35 und 40 € kosten.
- Zusätzlich werden Sie eine Versicherungsbestätigung benötigen. D. h. wählen Sie eine Versicherung Ihres Vertrauens und bitten Sie diese um eine elektronische Versicherungsbestätigung beim Straßenverkehrsamt oder um eine Versicherungsdoppelkarte, die Sie dem Amt vorlegen können. Falls Sie die elektronische Versicherungsbestätigung an Ihre E-Mail-Adresse bekommen, achten Sie auf die EBV-Nummer. Diese ist für die Anmeldung des Kurzkennzeichens beim Straßenverkehrsamt wichtig.
- In der Regel wird die Versicherung zur Überführung eines Kfz zwischen 20-25 € kosten. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, ob diese auch die Kosten für das Straßenverkehrsamt übernimmt. Einige Versicherungen kommen Ihnen da entgegen, vor allem, wenn Sie das Fahrzeug später bei der entsprechenden Versicherung vollständig melden. In dem Fall berechnet die Versicherung oft keine Kurzzeitgebühren.
- Zur Beantragung beim Straßenverkehrsamt benötigen Sie nachfolgende Unterlagen: Nehmen Sie Ihren Personalausweis, den Fahrzeugbrief, Führerschein, die Versicherungsdoppelkarte, AU-Nachweis, TÜV-Nachweis sowie die alten An- und Abmeldebescheinigungen des Fahrzeuges mit.
Sollten Sie weiterführende Informationen zu Überführungskennzeichen benötigen, informieren Sie sich abgesehen vom Internet direkt beim Straßenverkehrsamt.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?