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Rigips entsorgen

Rigips beziehungsweise Gipskartonplatten sind Baustoffe auf Gipsbasis. Sie werden vorrangig im Trockenbau verwendet und zählen bei der Entsorgung zum Abfall von Baustellenbetrieben. Daher müssen Sie Gipsabfallreste auch dementsprechend entsorgen.

Rigipsabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Rigipsabfälle müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.

Rigips-Abfälle gehören nicht in den Sperrmüll

Rigipsplatten dürfen Sie nicht über den Sperrmüll entsorgen. Denn Abfall von Gipskartonplatten zählt laut Abfallgesetz und Abfallverzeichnisordnung mit zum Abfall von Baustellenbetrieben und muss daher auch dementsprechend verwertet werden.

  • Hierbei wird jedoch unterschieden zwischen sauberem und verunreinigtem Gipskarton. Als sauber gilt der Baustoff ohne Profile und sämtliche Fremdstoffe wie zum Beispiel Holz, Metall, Folien, Papier, Pappe oder Isoliermaterialien. Sämtliche Verunreinigungen und Fremdmaterialien sollten daher vor der Verwertung separiert werden.
  • Anderenfalls müssen die Gipskartonplatten von den einzelnen Entsorgungsunternehmen nachsortiert werden, bevor sie verwertet werden können. Betragen die Verunreinigungen mehr als 10 Prozent, so kann der gesamte Abfall als Baumüll  deklariert werden. In diesem Fall wird das Ensorgen natürlich auch kostenintensiver.

Entsorgen von Trockenbauplatten

Gipskartonplatten werden aufgrund ihrer positiven Eigenschaften vielseitig im Trocken- und Akustikbau verwendet. Dadurch fallen auf Baustellen auch nicht selten Rigipsabfälle an.

  • Diese können Sie bei Ihren örtlichen Entsorgungsunternehmen ordnungsgemäß entsorgen und verwerten lassen.
  • Fällt sehr viel Gipsabfall an, können Sie auch einen Container bestellen. Die Berechnung dafür richtet sich nach dem tatsächlichen Gewicht des Abfalls. Hinzu kommen die Kosten für den Transport die Auslieferung und Abholung. Außerdem fallen noch die Mietkosten für die Standzeit an. In der Regel sind diese allerdings erst nach einigen Tagen fällig.
  • Möglich ist auch eine Pauschalberechnung, in der sämtliche Posten und auch die Entsorgungsgebühr für den Müll bereits enthalten sind.

Befüllen dürfen Sie den Container grundsätzlich bis zum zulässigen Füllgewicht und der Ladekante.   

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